Liebe Leserin, lieber Leser
Der Countdown bis zu den Olympischen Winterspielen läuft. Auch unsere Treffs passen sich an die winterlichen Freuden an. Wir laden Sie ein, zu einem Winterspaziergang am Zürichsee. Speziell für Familien planen wir einen Besuch auf einem Innen-Spielplatz sowie auf die Dolder-Eisbahn.
Wir freuen uns, die Beratungsstelle in Zürich wieder ab 09.00 Uhr zu öffnen und informieren über eine Änderung des Öffnungstages in Schaffhausen ab dem 7. März 2022. Das neue Jahr bringt Neuheiten zur Begleitkarte der SBB sowie eine Vereinfachung im Bereich Bankvollmachten bei der Nutzung vom Übersetzungsdienst Procom. Ausserdem informieren wir über Neuheiten zur Corona-Impfung, den Booster und die Kinder-Impfung.
Im Laufe des Jahres 2022 stellen wir das BFSUG-Team vor. In jedem Newsletter lernen Sie ein Teammitglied besser kennen. Wir wünschen Ihnen ein frohes neues 2022.
Das BFSUG-Team Zürich und Schaffhausen.
|
|
|
Erweiterte Öffnungszeiten in Zürich
Ab Januar 2022 erweitern wir unsere Öffnungs- und Kontaktzeiten auf der Beratungsstelle in Zürich leicht.
- Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen
- Beratungstermine sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich
|
|
Beratungstag in Schaffhausen wird geändert
Ab 07. März 2022 wechseln wir den Beratungstag in Schaffhausen von bisher Dienstag auf NEU Montag.
- Montag von 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
- Die Beratung am Dienstag entfällt
- Beratungstermine sind auch ausserhalb der Öffnungszeiten am Montag möglich
|
|
Die Invalidenversicherung hat ab dem 1. Januar 2022 einige neue Regelungen in Kraft gesetzt. Diese betreffen verschiedene Bereiche wie Früherfassung, Taggelder, Renten, Gutachten usw.
Weitere Informationen
Haben Sie Fragen zum Thema IV- Revision, wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Beratungsperson oder kontaktieren Sie uns unter zuerich@bfsug.ch.
|
|
Umstellung Begleiterkarte auf SwissPass
|
|
Im 2022 wird die Papier-Begleiterkarte (grüne Papierkarte) der SBB im SwissPass integriert.
|
|
|
Bis zur Umstellung auf den SwissPass ist Ihre Papier-Begleiterkarte weiterhin gültig. (Auch wenn darauf steht gültig von 2017 bis 2020).
Sie müssen selber die Umstellung machen. Im Kanton Zürich kann man dies im März, April und Mai 2022 machen. Unsere pdf Anleitung hilft Ihnen bei der Umstellung der Begleiterkarte auf den SwissPass.
Sind Sie unsicher? Sie dürfen sich gerne bei Ihrer zuständigen Beratungsperson melden oder kontaktieren Sie uns unter zuerich@bfsug.ch.
|
|
Procom: Einheitliche Vollmacht für Bank und Post
|
|
Danke an Procom für diese Vereinfachung im Leben gehörloser Personen.
|
|
|
Seit Ende 2021 benötigt Procom nur noch eine einheitliche Vollmacht, wenn Procom bei Finanzanliegen vermittelt. Diese Vollmacht gilt für alle in der Schweiz tätigen Banken (inkl. PostFinance). Die Vollmacht finden Sie als pdf-Formular auf der Webseite von Procom.
Bei Fragen sprechen Sie gerne Ihre zuständige Beratungsperson an oder kontaktieren uns unter zuerich@bfsug.ch.
|
|
Corona: Information zum Impf-Booster
|
|
Die Booster- oder die Auffrisch-Impfung ist eine dritte Corona Impfung.
|
|
|
Die dritte Impfung schützt die Menschen noch besser vor einer schweren Corona-Erkrankung und davor, dass Menschen ins Spital kommen. Vier Monate nach der zweiten Impfung ist eine dritte Auffrisch-Impfung empfohlen. Auch die Auffrisch-Impfung ist für Sie kostenlos und wird vom Kanton Zürich bezahlt. Die Anmeldung zur Booster-Impfung erfolgt im Kanton Zürich gleich wie bei den vorherigen Impfungen über die Coronavirus Webseite des Kanton Zürichs.
Ab 1. Februar 2022 verkürzte Gültigkeit des Impf-Zertifikats: Das Corona-Impfzertifikat ist neu nur noch 270 Tage (9 Monate) gültig, nicht wie bisher 12 Monate. Dies bedeutet, bei allen deren letzte Impfung länger als 9 Monate zurückliegt, verliert das Zertifikat ab dem 1.2.22 die Gültigkeit.
Die Corona-Massnahmen können immer wieder ändern.
|
|
Corona: Information zur Impfung für Kinder
|
|
Der Impfstoff für Kinder von Pfizer/BioNTech ist seit dem 10.12.2021 in der Schweiz für Kinder ab 5 Jahren zugelassen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt das Impfen für Kinder, die eine chronische Erkrankung haben und für Kinder mit engen Kontakt zu Erwachsenen, die unbedingt vor dem Coronavirus geschützt werden müssen.
Auch bei Kindern wird mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen geimpft. Der Impfstoff ist aber sanfter: Erwachsene erhalten eine dreimal stärkere Impfung. Die Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ist kostenlos.
Für die Eltern ist es eine individuelle Entscheidung, ob sie ihr Kind jetzt oder später impfen lassen oder gar nicht impfen lassen wollen. Informieren Sie sich und sprechen Sie mit Ihrem Arzt/Kinderarzt.
Haben Sie Fragen zum Thema Corona (Booster-Impfung, Quarantäne, Isolation oder zum Kinder-Impfen)? Melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Beratungsperson oder kontaktieren Sie uns unter zuerich@bfsug.ch.
|
|
BFSUG Zürich und Schaffhausen empfehlen:
|
|
|
Elki-Treff: Mit BFSUG Zürich auf den Innen-Spielplatz in Winterthur: Austoben, Geniessen, Austauschen
Mittwoch, 16. Februar 2022, 10.00 bis 16.00 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen
|
|
|
BFSUG Kurs- und Erlebniswoche in Filzbach
|
|
Eine erlebnisreiche und bewegungsfreudige Ferienwoche im Sportzentrum Kerenzerberg. Wir schauen optimistisch in den Frühling. Sind Sie auch dabei?
Sonntag, 15. Mai - Freitag, 20. Mai 2022 in Filzbach (GL)
Weitere Informationen
|
|
|
Das Team BFSUG: Wir stellen uns vor!
|
|
Name und Gebärdenname
Tätig in den Bereichen
Aufgaben bei der BFSUG
Arbeitstage
Ich liebe...
|
Evelin Hösli
Sozialberatung und Arbeitsintegration
Beratung zu Themen, wie Wohnen, Finanzen, Arbeit und mehr
Dienstag bis Donnerstag
Wandern in den Bergen und Sport
|
|
Ich freue mich Euch alle bald bei der BFSUG zu treffen und kennenzulernen.
|
|
|
|
|