Haben Sie es auch festgestellt? Die Eidgenössischen Wahlen finden zwar erst im Oktober des nächsten Jahres statt, aber bereits heute formieren sich erste Bündnisse. Diese Tage war der Aargauer Zeitung zu entnehmen, dass im linken Parteispektrum Absprachen zu einem gemeinsamen Angriff des SVP-Ständeratssitzes stattfinden. SP, Grüne und GLP wollen sich auf eine gemeinsame Kandidatur einigen. Eine rein männliche und bürgerliche Vertretung sei nicht mehr zeitgemäss, meint die SP. Die GLP findet, die Zeit sei reif für eine progressive Aargauer Vertretung im Ständerat. Und auch die Grünen erklären sich offen für eine Allianz. Ich bin gespannt, welche Kandidatin (Frau ist offenbar ein "Must have") das linke Bündnis ins Rennen schickt. Gefragt sind zudem nationale Erfahrung, parteiübergreifende Akzeptanz, grosser Bekanntheitsgrad. Bemerkenswert ist, dass die SP-Basis bei der Ausmarchung zur Ständeratskandidatur 2019 ganz freiwillig einen Mann aufstellte.
Die drei Parteien stellen sich Ständeratswahlen offenbar wie Bundesratswahlen vor: Eine Person tritt ab, eine Person wird gewählt. Aber so ist es nicht. Bei der Ständeratswahl können bekanntlich zwei Linien mit Namen gefüllt werden. Ungeachtet aller Strategien und listiger Absprachen droht eine nicht unerhebliche Tatsache vergessen zu gehen: Die Aargauerinnen und Aargauer werden ein gehöriges Wörtchen mitzureden haben. Möglicherweise wird die Rechnung also ohne den Wirt gemacht.
Wir Freisinnige nehmen derweil mit Freude zur Kenntnis, dass das taufrische Bündnis die Wiederwahl von Ständerat Thierry Burkart nicht bekämpfen will. Er sei unbestritten und kaum schlagbar. Das sehen wir genauso.
Deutlich näher als die nationalen Wahlen 2023 sind die Abstimmungen vom 15. Mai 2022. In den nachfolgenden Artikeln im heutigen INSIDE werden die Parolen der FDP Aargau präsentiert. Danke für Ihr Interesse und die Unterstützung unserer Positionen an der Abstimmungsurne – für einen starken Standortkanton Aargau und eine freie und sichere Schweiz!
Abstimmungen vom 15. Mai 2022: Parolen FDP Aargau
Kantonale Vorlagen:
> Änderung Steuergesetz JA
> Amtsenthebungsinitiative NEIN
Eidgenössische Vorlagen:
> Änderung Filmgesetz ("Lex Netflix") NEIN
> Änderung Transplantationsgesetz JA
> Bundesbeschluss Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand ("Frontex") JA
Am 15. Mai stimmt die Aargauer Bevölkerung über die Änderung des Steuergesetzes ab. Mir ist es sehr wichtig, dass dieses Gesetz in Kraft tritt. Wieso stimmen wir überhaupt ab? Weil Links-Grün das Behördenreferendum ergriffen hat. Im Rat wurde dem Geschäft mit 94 zu 39 zugestimmt.
Die Revision beinhaltet folgende Komponenten:
Etappierte Senkung der Gewinnsteuern von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent im Jahr 2024 für Unternehmen mit einem Gewinn von über 250‘000 Franken
Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungs- und Sparkapitalzinsen für Alleinstehende von 2‘000 auf 3‘000 Franken beziehungsweise von 4‘000 auf 6‘000 Franken für Ehepaare.
Aargau als Standortkanton stärken
Wichtige Gründe sprechen für die Annahme dieses Gesetzes. So hat der Aargau mittlerweile den dritthöchsten Firmensteuertarif der Schweiz bei Gewinnen über 250'000 Franken und verliert im Vergleich zu anderen Kantonen seit Längerem an Attraktivität. Attraktive Steuern sind zwar nicht der einzige Standortfaktor - aber einer der Wichtigsten. Besonders schlecht schneiden wir heute bei Innovationsfähigkeit, Humankapital und Kostenumfeld ab. Mit dieser Revision verbessern wir das Kostenumfeld, fördern Innovation und ermöglichen Investitionen in Humankapital und attraktive Arbeitsbedingungen. Über 100‘000 Menschen oder ein Drittel aller Beschäftigten im Aargau arbeiten in Unternehmen, die direkt von dieser Steuersenkung profitieren. Geht es den Firmen gut, geht es auch den Mitarbeitenden gut. Zudem profitieren auch das Gewerbe und KMU von der Investitionstätigkeit der grossen Unternehmen.
Entlastung der gesamten Bevölkerung
Die Erhöhung des Pauschalabzugs ist längst überfällig. Der heutige Abzug ist viel zu tief und reflektiert den Kostenanstieg nicht. Über 20 Jahre (!) blieb dieser Abzug unverändert, während die Krankenkassenprämien über 20 Prozent angestiegen sind. Es gibt kein Argument, das gegen eine Erhöhung des Abzugs spricht. Mit einem Ja zur Vorlage wird auf Initiative der FDP zudem ein Mechanismus eingeführt, welcher die Höhe des Abzugs künftig an den Prämienanstieg koppelt.
Im Wahljahr 2019 lancierte die damalige BDP im Kanton Aargau die Amtsenthebungsinitiative. Der Marketing-Coup ist ihr mit der Sammlung von etwas mehr als 3000 Unterschriften gelungen. Es geht nicht darum, dass wir uns vor der Verantwortung drücken oder dass wir jemanden schützen wollen. Im Gegenteil: die Initiative ist erstens unscharf formuliert und zweitens hätte es keinen der fraglichen Fälle in den letzten Jahren (etwa Regierungsrätin Franziska Roth im Aargau oder Staatsrat Pierre Maudet im Kanton Genf) oder Skandale von Gemeindebehörden verhindert oder wirksam geahndet. Daher lehnt die FDP diese Initiative ab, denn sie streut dem Volk Sand in die Augen.
Bereits heute sind Amtsenthebungen im Kanton Aargau möglich. Der Regierungsrat kann Gemeindebehörden entlassen oder ihre Amtstätigkeit einstellen. Die Justizkommission kann fehlbare Richter entlassen. Die heutige Regelung ist ausreichend und kommt äusserst selten wirksam zum Einsatz. Die Problematik bei allen Amtsenthebungsverfahren sind die Festlegung klarer Kriterien. Wann darf eine vom Volk gewählte Person des Amtes enthoben werden? In Frage kommen eigentlich nur Delikte im Bereich des Strafrechts, offensichtliches grobes Fehlverhalten, Amtsunfähigkeit (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) oder Amtspflichtverletzungen.
Lange Verfahren ohne Mehrwert
Und wenn diese Kriterien in einem Gesetz festgelegt werden, muss es auch Beschwerde- oder Rekursmöglichkeiten geben. Somit: ein Amtsenthebungsverfahren dauert Jahre und löst somit keine Probleme. Die in den letzten Jahren bekannten Fälle von Regierungsräten in Genf, Aargau oder vereinzelter Gemeinderäte im Aargau haben sich alle innert kürzerer Zeit aufgrund des öffentlichen Drucks und der Einflussnahme der eigenen Partei selber gelöst. Denn es handelte sich in den meisten Fällen nicht um eine (straf-)rechtliche Frage, sondern um eine ethische. Somit: das Gesetz bringt nichts, es würde kaum Anwendung finden. Es gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern etwas vor, was es nicht halten kann. Man darf es ablehnen.
Jetzt in den Endspurt gegen das Filmgesetz!
Anna Staub, Vizepräsidentin Jungfreisinnige Aargau, Lenzburg staub@fdp-ag.ch
Nein zu einer neuen Steuer
Die letzte Tamedia-Umfrage zeigt ein erfreuliches Ergebnis: Die Befürworter des neuen Filmgesetzes haben die Mehrheit verloren, Befürworter und Gegner liegen nur noch 2 Prozentpunkte auseinander. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Abstimmungskampf vorbei ist – im Gegenteil: jetzt gilt es, einen starken Endspurt hinzulegen und noch die letzten Unentschlossenen von einem Nein zu überzeugen!
Gerade als Liberale sollten wir alle kritisch gegenüber einer neuen Steuer (von mindestens 4 Prozent der Bruttoeinnahmen der Streaming-Dienste) stehen und alleine deswegen schon Nein zum missratenen Filmgesetz sagen. Dieses Geld soll der mit sowieso bereits über 120 Millionen Franken pro Jahr finanzierten Schweizer Filmszene zugutekommen. Aber mit der Steuer ist es nicht getan – schliesslich fordert das Gesetz eine illiberale Quote von 30 Prozent europäischer (nicht Schweizer) Produktionen. Sowohl Quote als auch Steuer betreffen (direkt oder indirekt) auch noch ausgerechnet die Konsumenten, die sich mit einem Netflix-, Disney+- oder sonstigen Abo gegen den (erweiterten) Konsum Schweizer Produktionen entschieden haben. Warum also gerade diese eine Schweizer Filmproduktion, die mit 100 Franken pro Kinoeintritt finanziert wird, fördern soll, entbehrt jeglicher Logik. Deswegen gilt es jetzt nochmal Alles zu geben, um dem illiberalen Gesetz Einhalt zu gebieten!
Mehr Informationen zur Abstimmung und das Formular zum Erstellen von Testimonials auf www.filmgesetznein.ch.
Am 15. Mai 2022 stimmen wir über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Bundesrat, Parlament und die FDP-Fraktion befürworten diese Vorlage. Auch die Geschäftsleitung der FDP Aargau empfiehlt Ihnen ein JA.
Die Volksinitiative "Organspende fördern – Leben retten" wurde im März 2019 eingereicht. Die Forderung war, dass in Zukunft jede Person als Organspender gilt, sofern sie sich zu Lebzeiten nicht gegenteilig geäussert hat. Daraufhin hat das Parlament eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen, was zum Rückzug der Initiative geführt hat. Gegen das Transplantationsgesetz wurde das Referendum ergriffen, weshalb wir nun darüber abstimmen.
Erweiterte Widerspruchslösung
Das neue Gesetz beinhaltet zusätzlich ein Vetorecht für die Angehörigen, das die Initianten nicht vorgesehen hatten. Die Angehörigen können die Organentnahme verweigern, wenn der Wille des Verstorbenen unbekannt war. Aufgrund dieses Zusatzes bezeichnet man diese Praxis als erweiterte Widerspruchslösung.
Diverse Gründe sprechen für ein JA. Gemäss Daten von Swisstransplant starben im Jahr 2020 insgesamt 70 Patienten, die auf der Warteliste für ein neues Organ waren. Das muss nicht sein. Studien aus dem Ausland zeigen, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspendern führt. Damit retten wir Leben.
Mehrere Umfragen legen nahe, dass ungefähr 80% der Bevölkerung die Organspende befürworten. Die tiefe Quote von Organspendern ist darin begründet, dass viele Menschen ihren Willen weder schriftlich festhalten noch darüber reden. Mit dem neuen Transplantationsgesetz wird erreicht, dass sich die Bevölkerung mit diesem Thema auseinandersetzt.
Jeder kann weiterhin frei entscheiden
Weiterhin kann sich jede Person frei für oder gegen eine Organspende entscheiden – bei einer Ablehnung ist diese Absicht festzuhalten. Im Sinne der Eigenverantwortung scheint es mir zumutbar, dass man sich zu Lebzeiten mit einer so wichtigen Entscheidung befasst. Es wird weiterhin niemand zur Organspende gezwungen.
Die Schweiz stimmt im Mai über eine Erhöhung ihres Beitrags an die europäische Grenzschutzagentur Frontex ab. Frontex überwacht die Aussengrenzen des Schengen-Raums, zu dem auch die Schweiz gehört. Mit unserem Beitrag schützen wir unsere Grenzen, ermöglichen Reisefreiheit innerhalb von Europa und sichern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Polizeiarbeit.
Die Grenzschutzagentur Frontex wurde geschaffen, um die Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums zu verstärken und zu koordinieren. Die Schweiz beteiligt sich bereits heute finanziell personell, denn ein Schutz von Europas Aussengrenzen schützt letztlich auch unsere Landesgrenzen. Grosse Flüchtlingsbewegungen und die Zunahme der international organisierten Kriminalität haben diese Aufgabe in den letzten Jahren immer anspruchsvoller werden lassen und die nationalen Grenzschützer waren nicht selten überfordert. Frontex soll ausgebaut werden, um die europaweite Zusammenarbeit beim Grenzschutz und die Rückführung von illegal Eingereisten zu verbessern, sowie die Einhaltung der Grundrechte für Migrantinnen und Migranten besser durchzusetzen.
Kriminalität länderübergreifend gezielt bekämpfen
Die Schweizer Sicherheitsbehörden haben seit dem Schengen-Beitritt direkten Zugang zum Schengener-Informationssystem (SIS) und Visa-Informationssystem (VIS). Diese Systeme sind für unsere Polizei zentrale Fahndungsinstrumente. Gemäss Angaben der Bundespolizei (Fedpol) werden in der SIS-Datenbank täglich rund 320'000 Abfragen getätigt und beispielsweise im Jahr 2019 deren 21’000 Fahndungstreffer erzielt. Im VIS-System werden Daten von Personen gespeichert, welchen durch die Schweiz oder ein anderes Schengen-Land ein Visum verweigert wurde. Durch die Erfassung biometrischer Daten wird auch der Visumsmissbrauch verringert.