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INSIDE 09/2022
Newsletter der FDP-Grossratsfraktion vom 16. Mai 2022
Aktuelle Vorstösse im Grossen Rat
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Grundbuchämter an einem Standort
zusammenführen?



Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Oberlunkhofen
silvan.hilfiker@grossrat.ag.ch


Effizienzsteigerung im Fokus

Der Grosse Rat hat am 16. September 2014 die Reduktion der Anzahl Grundbuchämter von zehn auf die vier Standorte Baden, Laufenburg, Wohlen und Zofingen beschlossen. Seit 2014 haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Die FDP ist der Ansicht, dass eine erneute Überprüfung der Standorte nach acht Jahren angebracht ist.

Mittels Fraktionspostulat fordern wir eine Prüfung der Zusammenführung der Aargauer Grundbuchämter an einem Standort. Dieser Standort kann sich irgendwo im Kanton befinden und muss nicht zwingend in der Kantonshauptstadt sein. Wir sind der Auffassung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für die Überprüfung ist.

Effizienzsteigerungen dank veränderter Arbeitsmodelle

Die Coronapandemie hat gezeigt, dass flexible Arbeitsmodelle möglich sind und die Arbeit auch aus dem Home Office verrichtet werden kann. Dies führt zu einer reduzierten Auslastung der Büros. Eine Überprüfung der notwendigen Büroflächen und Anzahl Arbeitsplätze ist daher angezeigt. Neue Arbeitsplatzmodelle erlauben eine Reduktion der physischen Arbeitsplätze und des Flächenbedarfs, wodurch Standorte zusammengeführt und Liegenschaftskosten eingespart werden können. Zudem ist eine Vereinfachung von Führungsstrukturen denkbar und Spitzen in den Arbeitsauslastungen können besser ausgeglichen werden, was Effizienzgewinne ermöglicht.

Fortschritte der Digitalisierung

In den letzten acht Jahren hat sich die Digitalisierung weiter entwickelt und die physische Nähe zu den Grundbuchämtern verliert an Bedeutung. Mit dem Aargauischen Grundstück- und Objektinformationssystem stehen beispielsweise die Grundbuchdaten für bestimmte Benutzergruppen online in Echtzeit zur Verfügung. Diese Fortschritte machen das Grundbuchamt ortsunabhängiger.

Im Postulat fordern wir, dass ein Weg aufgezeigt wird, wie eine Zusammenführung umsetzbar ist. Wir wollen nicht die Gründe erfahren, weshalb eine Zusammenführung nicht möglich ist. Wir sind auf die Reaktion des Regierungsrats gespannt.

Herausforderungen im Ortsbild- und
Denkmalschutz




Dr. Titus Meier, Grossrat, Einwohnerrat, Brugg
titus.meier@grossrat.ag.ch



Fragen zur Ressourcierung von Denkmalpflege und Kantonsarchäeologie

Die jährlichen Bauinvestitionen bewegen sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Im Unterschied zu früher erfolgt die Bautätigkeit jedoch immer weniger auf "grüner Wiese", sondern durch eine innere Verdichtung. Dadurch kommen die Ortsbilder der Aargauer Gemeinden unter Druck. Gleichzeitig stossen die kantonalen Fachstellen an ihre Grenzen.

Im letzten Jahrzehnt hat die Bautätigkeit im Kanton Aargau infolge Bevölkerungsentwicklung und den tiefen Hypothekarzinsen stark zugenommen. Die jährlichen Bauinvestitionen bewegen sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Seit der Steuerperiode 2020 sind die Abbruchkosten eines alten Hauses sowie die energiesparenden und umweltschonenden Investitionskosten des Ersatzneubaus steuerlich abzugsfähig. Ausserdem gilt seit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes die Maxime der inneren Siedlungsverdichtung, anstelle einer weiteren Ausbreitung der Bauzonen in die Landschaft.

Ortszentren unter Druck

Die grundsätzlich begrüssenswerten Stossrichtungen haben jedoch zur Folge, dass die Ortszentren unserer Gemeinden und Städten stark unter Druck geraten, speziell die historischen Ortsbilder mit ihrem prägenden Baubestand und die archäologischen Fundgebiete. Die kantonale Denkmalpflege und die Kantonsarchäologie sind dadurch stark gefordert, was die Zahlen in den Jahresberichten der beiden kantonalen Fachstellen klar abbilden. In den letzten Jahren kam es zu durchschnittlich sieben bis zehn Unterschutzstellungen, die allesamt auf Antrag des Eigentümers erfolgt sind.

Anzahl Fachberatungen steigt stark

Dem stehen 1640 Fachberatungen zu Schutz- und Baumassnahmen gegenüber – rund dreissig Prozent mehr als budgetiert und personell ressourciert. Auch im Bereich der Kantonsarchäologie mussten rund ein Drittel mehr Grabungen und Untersuchungen vorgenommen werden als erwartet.

Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen in Bezug auf die längerfristige Entwicklung im Bereich Denkmal- und Ortsbildschutz.

 

Investitionen im Gebäudebereich so
unbürokratisch wie möglich fördern



Yannick Berner, Grossrat, Aarau
yannick.berner@grossrat.ag.ch


Unübersichtliche Anlaufstelle für Fördergelder vereinfachen

Der Kanton Aargau will mit seinen Förderprogrammen Beiträge an wärmedämmende Massnahmen an Gebäuden und Ersatzneubauten im Minergie-P Standard leisten. Zahlreiche Unternehmen und Hauseigentümer sind bereits vor der Einführung des Förderprogrammes aktiv geworden und die Reduktion des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich schreitet voran.

Dies auch aufgrund der Eigeninitiative von Privaten und Firmen. Diese Bereitschaft soll nicht durch Bürokratie und unübersichtliche Anlaufstellen aufgehalten werden. Denn wollen sie dafür Fördergelder in Anspruch nehmen, so sehen sie sich in vielen Fällen mit unzähligen Formularen, Fristen und anderen administrativen Aufwänden konfrontiert. In einer Interpellation stelle ich dem Regierungsrat verschiedene Fragen zu dieser Thematik.

Grosses, aber unübersichtliches Programm

Das Angebot an Förderprogrammen ist gross, aber auch unübersichtlich. So gibt es für verschiedene Arten von Investitionen (Wärmepumpe, Solaranlage, Abwärmenutzung, etc.) unterschiedliche Anlaufstellen. Heisst also Bereiche wie Wärmeerzeugung, Lüftung, Kälte oder Klima müssen separat eingegeben werden. Wenn eine Firma die Abwärme durch die Integration einer Wärmepumpe speichern und verwenden will, gibt es aktuell keine Möglichkeit das Gesamtprojekt mittels Förderprogramm abzurechnen.

Prozesse vereinfachen

Der Regierungsrat wird unter anderem aufgefordert aufzuzeigen, wie die Prozesse und der Kontakt für Antragsteller vereinfacht werden können. Ein "Single Point of Contact" wäre zum Beispiel für die Verwaltung wie auch für den Antragssteller effizienter: Die Verwaltung kann die Prozesse gleich von Beginn weg richtig starten (Leerläufe verhindern) und für den Antragssteller fällt die Suche nach der richtigen Anlaufstelle weg. Denn wenn Fördergelder beschlossen werden, so sollen sie auch unbürokratisch und rasch den Unternehmen angeboten und bewilligt werden.
SAVE THE DATE

Jubiläumsfeier 125+1 Jahre FDP Aargau
 

Samstag, 27. August 2022
auf dem Flugplatz Birrfeld

 

Details folgen...


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