Rede anlässlich des Fraktionsausfluges vom 3. Mai 2022
Liebe Freisinnige
Was bedeutet für Sie Freiheit? Ohne Bedrohung am Fraktionsausflug teilzunehmen? Am Abend in ein Restaurant zu gehen? In andere Länder zu reisen, wenn das Fernweh lockt? Oder bedeutet Freiheit für Sie, mit Ihrer Familie, Ihren Freunden in Sicherheit und ohne Angst zu leben?
Freiheit – für uns Tradition oder fast eine Selbstverständlichkeit? Wir haben das Privileg, uns darüber überhaupt Gedanken machen zu können. Wir sollten aber nie vergessen, dass Freiheit nicht selbstverständlich ist, wir immer wieder dafür einstehen müssen und den meisten Menschen auf diesem Planeten vorenthalten wird. Dies führen uns die tragischen Ereignisse in der Ukraine wieder mal vor Augen.
Ich freue mich Sie zum Fraktionsausflug zu begrüssen. Letztes Jahr musste ich dies in einer Videobotschaft machen, umso mehr freue ich mich, dass wir uns alle begegnen und ins Gesicht schauen können. Es war natürlich schade, weil Sie am letzten Fraktionsausflug in meine Heimat gereist sind. Aber Baden hat ja auch etwas mit dem Freiamt zu tun, darum ist es auch schön, heute hier zu sein. 1798 wurden nämlich die „Freien Ämter“ auf Befehl der Franzosen mit der Grafschaft Baden zum Kanton Baden vereinigt. Fairerweise muss man sagen: gegen den Willen der Bevölkerung. Diese hätte einen Anschluss an Zug oder Luzern befürwortet, dies blenden wir aber aus.
Vorweg danke ich der Bezirkspartei Baden für die Organisation des Fraktionsausflugs mit dem abwechslungsreichen Programm. Speziell danke ich Maurizio Savastano, Bezirksparteipräsident und OK-Präsident des heutigen Anlasses.
Ich komme zurück auf das Thema Freiheit. Ich habe Sie einleitend gefragt, was für Sie Freiheit bedeutet. Zum Thema Freiheit möchte ich Ihnen drei Gedanken mit auf den Weg geben. [...]
Mit ihrer Motionforderten Maya Meier und Christoph Hagenbuch (beide SVP), den Notenschnitt für den Übertritt von der Bezirksschule in die Kantonsschule von aktuell 4,7 auf neu 4,9 anzuheben. Im Kern zielt die Motion auf eine Stabilisierung der Maturitätsquote zu Gunsten der Berufslehre. Das Grundanliegen der Motion, die Stärkung des dualen Bildungssystems, ist unseres Erachtens zentral.
Ein kontinuierlicher Anstieg der Maturitätsquote ist auch im Sinne der Qualitätssicherung zu verhindern. Die Anhebung des Notendurchschnitts erachtet die FDP-Fraktion mehrheitlich als nicht zielführend. Aus der Beantwortung unserer Interpellation 21.180 (siehe Artikel von Titus Meier unten) lässt sich ableiten, dass die Durchschnittsnoten der einzelnen Bezirksschulen auch nach Abschaffung der Bezirksabschlussprüfung (BAP) insgesamt stabil geblieben sind. Bei der Maturitätsquote zeigt sich ein etwas differenziertes Bild. Während bei den einzelnen Bezirksschulen die Maturitätsquote seit Abschaffung der BAP rückgängig ist, ergibt sich beim Kantonsdurchschnitt ein spürbarer Zuwachs der Quote. Markant sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirksschulen. Diese korrelieren interessanterweise nicht mit dem jeweiligen Notendurchschnitt der entsprechenden Schulen. Es wird deutlich, dass die Maturitätsquote stark von externen Einflüssen abhängt. Massgebend sind etwa Bevölkerungszusammensetzung, Beschäftigungsstruktur oder die Berufswahltraditionen in den Regionen.
Anhebung des Notenschnitts löst keine Probleme
Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Anhebung des Notenschnittes deutlich mehr Schülerinnen und Schüler künftig eine Berufs- und insbesondere eine Handwerkslehre anpacken würden. So gehen auch heute bei weitem nicht alle Bez-Abgängerinnen und -Abgänger mit Notenschnitt von 4,7 und mehr ins Gymnasium. Die Anhebung des Notenschnittes hätte also höchstens kurzfristig eine rückläufige Maturitätsquote zur Folge. Wahrscheinlicher ist, dass eine (kurzfristige) Ausgleichsbewegung in Richtung der anderen Mittelschultypen (Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule und Informatikmittelschule) ergäbe. Auch ist davon auszugehen, dass die Schulen den Notendurchschnitt entsprechend anheben werden. Damit würde Sinn und Zweck der Motion gänzlich verfehlt.
Wir begrüssen die Bestrebungen des Kantons hinsichtlich Optimierung der Checks als Mittel der Vergleichbarkeit und zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Der Grosse Rat hat die Motion Meier/Hagenbuch mit 95 Nein zu 35 Ja deutlich abgelehnt.
Handlungsbedarf an der Schnittstelle der Stufen Sek I und Sek II
Die Antwort des Regierungsrates auf die Interpellation betreffend Vergleichbarkeit der Leistungen und Chancengleichheit für den Übertritt von der Bezirksschule an die Kantonsschule befriedigt nur teilweise. Es dominiert die Überzeugung, dass Übertrittsprüfungen mit Selektionswirkung schlecht für die Chancengerechtigkeit seien und deshalb davon abzusehen sei.
Wir haben im Kanton Aargau eine notenbasierte Selektion, was grundsätzlich richtig ist. Allerdings fehlt seit der Abschaffung der früheren Bezirksschulabschlussprüfung eine kantonsweite Vorstellung, über welche Kompetenzen und Fähigkeiten die Schüler verfügen sollten und wie diese zu benoten seien. Die Promotionsverordnung schreibt zwar einen Notenschnitt von 4,7 für einen Kantonsschulübertritt vor, doch ist nirgends festgehalten, welcher Leistung bzw. welchen Kompetenzen diese 4,7 entspricht.
Grosse Unterschiede zwischen den Schulen
Es ist deshalb auch nicht überraschend, dass von 32 Bezirksschulen, die ihre Zahlen gemeldet haben, 30 einen Notenschnitt von 4,7 oder höher ausweisen. Befremdlich wirkt auch, dass rund ein Viertel der Schulen ihre Zahlen gar nicht nach Aarau gemeldet haben. Trotzdem zeigen die Zahlen ein interessantes Bild: Traten im Sommer 2017 rund 42 Prozent aller Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler an eine Kantonsschule ein, erhöhte sich die Quote bis zum Sommer 2021 auf 48 Prozent. Bemerkenswerterweise schwankt der Wert in Bezug auf die einzelnen Schulen zwischen 12 Prozent und 74 Prozent.
Progymnasialen Auftrag der Bezirksschulen stärken?
Dass es einen Handlungsbedarf an der Schnittstelle Sek I und Sek II gibt, ist auch dem Regierungsrat bewusst, der dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Im Sommer 2023 werden die ersten Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler nach neuem Lehrplan an eine Kantonsschule übertreten. Spätestens dann wird man genau hinsehen müssen, ob es Korrekturbedarf gibt. Insbesondere wird man sich dann auch fragen müssen, ob der progymnasiale Auftrag der Bezirksschulen wieder gestärkt werden müsste.
Abstimmungen vom 15. Mai 2022: Parolen FDP Aargau
Kantonale Vorlagen:
> Änderung Steuergesetz JA
> Amtsenthebungsinitiative NEIN
Eidgenössische Vorlagen:
> Änderung Filmgesetz ("Lex Netflix") NEIN
> Änderung Transplantationsgesetz JA
> Bundesbeschluss Weiterentwicklung Schengen-Besitzstand ("Frontex") JA
Kaum Diskussionen zu den gesetzlichen
Änderungen bei der Prämienverbilligung
Dr. Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Einwohnerrat, Zofingen tobias.hottiger@grossrat.ag.ch
Die Änderungen in den beiden Gesetzen waren unbestritten. Im KVGG soll geregelt werden, dass zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungen direkt vom Krankenversicherer zurückgefordert werden können. Somit schafft die Revision eine gesetzliche Grundlage für diese schweizweit etablierte Praxis.
Zudem wird der Zeitpunkt des Entscheides über die Höhe des Kantonsbeitrages zur Prämienverbilligung auf das zweite Quartal des Antragsjahres angesetzt. Je später die Festlegung dieses Betrages erfolgt, desto genauer kann er errechnet werden. Dieser Zeitpunkt ermöglicht zudem, dass der beschlossene Betrag direkt als Budgetwert in den laufenden Prozess zum Aufgaben- und Finanzplan einfliessen kann.
Eine weitere Änderung im KVGG geht auf eine Motion unserer alt Grossrätin Dr. Martina Sigg zurück. Sie verlangte eine Optimierung der Liste der säumigen Versicherten. Neu sollen dort nur noch zahlungsunwillige, aber nicht zahlungsunfähige Personen aufgeführt sein.
Im ELG-AG gab es eine Änderung betreffend den Datenzugriff. Die SVA Aargau benötigt zur Überprüfung des EL-Anspruchs Zugriff auf notwendige Daten der Sozialversicherungen sowie auf Steuerdaten. Auch diese Anpassung war unbestritten.
Prüfungsantrag der Mitte ohne Chance
Die Mitte-Fraktion stellte in der Beratung einen Prüfungsantrag mit dem Ziel, das KVGG so zu ergänzen, damit gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) an Institutionen der Langzeitpflege ausgezahlt werden können. Auch wenn man diese Diskussion inhaltlich durchaus führen kann, war dieser Prüfungsantrag formell falsch.
Wenn schon, müsste man GWL für Pflegeheime im Pflegegesetz regeln. Zudem sind die Gemeinden für die Pflege zuständig. Wenn der Kanton nun plötzlich zahlen soll, will er in diesem Bereich wahrscheinlich noch mehr mitbestimmen als bis jetzt schon. Weil das ein hohes Konfliktpotenzial birgt, muss es in einem breiteren Kontext diskutiert werden und sollte nicht durch ein "Hintertürchen" in ein Gesetz einfliessen.
Das sahen auch die meisten anderen Fraktionen so. Der Prüfungsantrag der Mitte wurde schliesslich mit 41 Ja zu 87 Nein klar abgelehnt.
Der Themenkreis Sozialhilfe und deren Strukturierung im Aargau war Gegenstand von zwei Postulaten aus dem Jahr 2017, über deren Abschreibung an der letzten Sitzung diskutiert wurde.
Mit dem Postulat "Sozialen Frieden in der Sozialhilfe bewahren" sollte die Möglichkeit geschaffen werden ältere, erwerbslose Menschen in der Sozialhilfe besser stellen zu können als Personen, die noch nicht in der Schweiz gearbeitet und nicht in die Sozialwerke einbezahlt haben.
Seit der Einreichung des Postulats wurden auf Bundesebene verschiedene Massnahmen umgesetzt. So können seit dem 1. Juli 2021 ältere, erwerbslose Personen ab 60 Jahren in der Schweiz eine Überbrückungsrente vom Bund beziehen. Ausserdem wurden verschiede ausländerrechtliche Regelungen auf Bundesebene verschärft. Das Hauptanliegen des Vorstosses wurde damit berücksichtigt.
Ja zu Kontrolle, Nein zu unverhältnismässigem Bürokratieausbau
Gemäss dem zweiten Postulat "Motivation statt Sanktion in der Sozialhilfe" sollte der Regierungsrat den Vorschlag prüfen, den Grundbedarf für alle Sozialhilfebeziehenden auf das Existenzminimum von 70 Prozent gemäss der SKOS-Richtlinien zu reduzieren. Für integrationswillige, motivierte und engagierte Personen wäre eine Erhöhung auf den vollen Grundbedarf möglich.
Aus der umfassenden Analyse und dem daraus erfolgten 110-seitigen Bericht geht hervor, dass sich nur 5 Prozent der Sozialhilfebeziehenden nicht kooperativ verhalten. Das ist selbstverständlich störend und mit unseren liberalen Werten des eigenverantwortlichen Handels nicht vereinbar. Dennoch ist festzuhalten, dass sich 95 Prozent der Sozialhilfebeziehenden korrekt verhalten. Darunter sind 30 Prozent Kinder, viele alleinerziehende Mütter und Väter oder Menschen mit einer Behinderung. Für diese Menschen müssten bei einer Umsetzung des Postulates aufwendige Sonderregelungen geschaffen werden. Diese wären im Vollzug aufwendig und mit rechtlich anspruchsvollen Abgrenzungsfragen verbunden.
Für die FDP-Fraktion wäre ein Ausbau der behördlichen Strukturen, um diese verschiedensten neuen Regelungen umzusetzen, nicht akzeptabel. Sie hat deshalb der Abschreibung zugestimmt.
Chance für eine langfristig autarke
Energieversorgung verpasst
Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken adrian.meier@grossrat.ag.ch
Standesinitiative für Aufhebung des KKW-Technologieverbotes scheitert knapp
Die FDP Aargau verfolgt das Thema Stromversorgungssicherheit seit letztem Herbst intensiv. Daraus resultierte ein "Liberaler Standpunkt": Ein Grundsatzpapier, das im Januar am Parteitag verabschiedet wurde. Die FDP-Grossratsfraktion orientierte sich an diesem Papier und unterstützte deshalb die Standesinitiative der SVP-Fraktion, welche eine Aufhebung des Bauverbotes für ein neues Kernkraftwerk forderte, einstimmig.
Der Bund hat letztes Jahr kommuniziert, dass der Schweiz eine Strommangellage droht. Seit 2017 ist bekannt, dass der Strom im Winter ab 2023 knapp werden würde, wenn Deutschland die Kernkraftwerke abgestellt hat. Das hat primär nichts mit dem gescheiterten Stromabkommen zu tun, sondern einfach mit der Tatsache, dass rein physikalisch zu wenig Strom im System sein wird.
Die Energiestrategie 2050 ging davon aus, dass die Schweiz ab 2035 zur Behebung der Winterstromlücke Gaskombikraftwerke benötigen würde. Die Energiestrategie ging weiter vom Irrtum aus, dass der Stromverbrauch künftig sinken würde. Wer Klima- und Energiepolitik gemeinsam versteht und lebt, der weiss, dass zur erfolgreichen Dekarbonisierung eine Elektrifizierung der Mobilität und der Wärmeerzeugung notwendig sein wird.
Nicht nur ein kurzfristiges Problem, sondern auch mittel- und langfristig
Die Kernenergie kann aber Teil der Lösung sein, bis 2050 das klimapolitische Ziel von Netto-Null zu erreichen. Reaktoren der vierten Generation haben ein riesiges Potenzial, unseren weltweiten Energiehunger zu stillen. Hierfür ist aber die Kernenergie-Forschung zentral. Und obwohl wir mit dem PSI eine internationale Kapazität auf diesem Gebiet im Aargau domiziliert haben, wird in diese Forschung nicht investiert, weil die Anwendung in der Schweiz verboten ist. Die Schweiz baute schon immer auf einen diversifizierten Strommix und ist damit sehr gut gefahren. Auch künftig braucht die Schweiz einen Strommix, der zwar deutlich mehr erneuerbare Energien beinhalten soll als bisher, aber auch Kernkraftwerke der vierten Generation dürfen und sollen Teil davon sein.
Die Mitte-Fraktion konnte dieser Argumentation nicht folgen und legte mit den links-grünen Fraktionen ihre Scheuklappen nicht ab. Weiterhin sollen einzelne Technologien verboten bleiben, die Teil der Lösung sein können. Die Standesinitiative wurde mit 70 zu 64 Stimmen abgelehnt. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass alle Fraktionen im Grossen Rat einstimmig abgestimmt haben.
Ratsgeflüster
Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Der Grosse Rat dürfte sich im bisherigen Amtsjahr von Präsidentin Elisabeth Burgener auf Rekordkurs bezüglich Jahr mit den wenigsten Sitzungen befinden. Nachdem auch der 17. Mai abgesagt wurde, ist der 14. Juni erst der zweite (!) Tag im 2022, an dem sich das Kantonsparlament zu einer ganztägigen Sitzung trifft. Ansonsten gab es bisher bis auf eine Ausnahme nur Halbtagessitzungen und auch dies in sehr überschaubarem Ausmass (drei Zusammenkünfte). Den Regierungsrat freuts. Damit kann er fast noch ungestörter Schalten und Walten als in der "Besonderen Lage" während der Pandemie. So freihändig, wie sich das wohl nicht einmal die Regierung in damaliger Zusammensetzung vor über 20 Jahren erträumt hatte, als sie mit der Wirkungsorientieren Verwaltungsführung (WOV) die Feinsteuerung von Prozessen vom Parlament an sich zog.
GLP-Grossrat Hampi Budmiger hielt in einem Votum bei der Beratung eines Geschäfts des Gesundheitsdepartementes anlässlich der letzten Sitzung fest, dass der Berufsstand der Anwälte "nicht immer ein Segen" sei. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati, früher selber als Rechtsanwalt tätig, nahm die Äusserung entgegen und meinte trocken, er verstehe diese Position und könne dies in seiner heutigen Position "etwas leichter zugeben".
Die Begrenzung der Redezeit bleibt ein Dauerbrenner im Grossen Rat. Klar ist: Vorderhand wird die zeitliche Limitierung der Voten nicht verändert, das Ratsbüro hat dies unlängst entschieden. Béa Bieber (GLP) überzog am Dienstag – nicht als einzige – die Redezeit. Bemerkenswert war insbesondere ihr Umgang mit dieser Tatsache. Auf Ermahnung der Ratspräsidentin, die Zeit sei nun abgelaufen, erwiderte sie prompt: "Ich kann es kurz machen". Dem ist nichts hinzuzufügen.
FDP-Fraktionspräsident Silvan Hilfiker stellte bei seiner Grundsatzrede am Fraktionsausflug in Baden den Begriff "Freiheit" ins Zentrum, gleichsam ein grundlegendes Ideal der freisinnigen Bewegung wie auch der direkten Demokratie in der Schweiz. Hilfiker sparte dabei nicht mit Seitenhieben nach links, in Richtung eines "Sozialismus", der wieder salonfähig geworden sei. Eine junge Generation von Sozialisten holten gegenwärtig wieder alte Rezepte aus der marxistischen Schublade und verkauften sie unter dem Titel der Gerechtigkeit, Reichensteuer, Einheitskasse oder weiteren Schlagworten, so der freisinnige Fraktionsvorsitzende. Ein aktuelles Beispiel zeigt dem geneigten Politbeobachter, wie recht Silvan Hilfiker damit hat. Dabei bleiben auch eigene Ideale der kritisierten linken Kreise auf der Strecke oder werden bewusst ausgeklammert. Wie anders soll man sich erklären, dass die aktuelle Steuergesetzrevision genau aus diesen linken Kreisen aufs Äusserste bekämpft wird? Obwohl sie mit dem erhöhten Krankenkassenprämienabzug gerade auch Mittelstand und untere Einkommensschichten entlastet. Eine Forderung, die bereits vor zehn Jahren einmal vorgebracht wurde im Grossen Rat. Von wem? Von der SP-Fraktion. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Ratsflüsterer
SAVE THE DATE
Jubiläumsfeier 125+1 Jahre FDP Aargau
Samstag, 27. August 2022 auf dem Flugplatz Birrfeld