Angriff auf die Ukraine als Angriff auf zentrale Werte
Wir sind alle bestürzt über den Krieg in der Ukraine. Wir sind alle bestürzt über den brutalen und völkerrechtswidrigen Angriff von Putin auf die Ukraine. Dieser Angriff verstösst eindeutig gegen jegliche Werte, für die wir hier in der Schweiz stehen, für die wir in Europa stehen, Werte wie Freiheit, Demokratie und Frieden.
Wir alle machen uns Sorgen um die Menschen in der Ukraine. Ich konnte kürzlich mit der Präsidentin der liberalen Partei in der Ukraine zu sprechen. Verzweifelt hat sie die Situation geschildert. Ich bin tief beeindruckt vom Mut und von der Wehrbereitschaft, welche die Ukrainerinnen und Ukrainer an den Tag legen. Ich konnte auch mit einem Vertreter aus Russland sprechen. Ich war ebenso beeindruckt, denn dieser Vertreter hat sich geschämt, er hat sich entschuldigt und gesagt, das sei nicht ihr Krieg. Ebenso bin ich beeindruckt von seinem Mut, weil er gesagt hat, sie würden sich in Russland gegen den Krieg auflehnen - im Rahmen dessen, was ihnen möglich sei.
Fundamentale Werte werden attackiert
Dieser Angriff auf die Ukraine steht gegen alle unsere Werte, für die wir in Europa und in der Schweiz stehen. Werte wie Freiheit, Demokratie und Frieden. Dazu dürfen und können wir nicht schweigen. Der Entscheid des Bundesrates, sich den internationalen Sanktionen anzuschliessen, war richtig und notwendig. Was wäre denn die Alternative? Die Alternative wäre, dass wir eine Umgehungsplattform für die Geschäfte Russlands, Präsident Putins und seiner Entourage wären. Dann wären wir nicht mehr neutral. Wir würden uns gegen den Mut der Menschen in der Ukraine und auch in Russland stellen. Das kann nicht die Position der Schweiz sein. Wir müssen Flagge zeigen, wenn es um diese fundamentalen Werte geht.
Solidarität gegenüber Flüchtlingen und unseren westlichen Partnern
Es steht ausser Zweifel, dass wir auch solidarisch sein müssen. Solidarisch gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine, die Hilfe suchen, und in diesem Zusammenhang auch solidarisch mit unseren europäischen Partnern bei der Bewältigung dieser Herausforderung. Wir müssen hier unkompliziert Hilfe leisten. Die Schweiz soll ihre humanitären Dienste zur Hilfe vor Ort und für die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine grosszügig wahrnehmen. Selbstverständlich müssen wir weiterhin versuchen, unsere guten Dienste anzubieten, denn die Diplomatie darf auch im Krieg kein Ende nehmen. Es muss versucht werden, einen Beitrag für Frieden in der Ukraine, für Frieden in Europa zu leisten.
Zwei parlamentarische Initiativen (17.525 und 17.526) verlangten eine Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, so dass das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) nicht zu berücksichtigen sei, wenn öffentliche Interessen diesem entgegenstehen. Als öffentliches Interesse führten die Initianten insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen auf. Für dieses Anliegen hat sich allen voran der Hauseigentümerverband stark gemacht.
Am letzten Sessionstag der Frühlingssession hat der Nationalrat mit 101 zu 82 Stimmen bei 8 Enthaltungen diese beiden Initiativen aus dem Jahre 2017 abgeschrieben. Die Kommission zeigte dabei auf, dass für dieses Anliegen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf besteht.
Im ISOS figurieren Ortsbilder in ihrer Gesamtheit. Zu einem Ortsbild gehören neben den Bauten auch Strassen, Plätze, Gärten, Pärke und Kulturland. Das Inventar unterteilt ein Ortsbild in einzelne Ortsbildteile, die mit einem Erhaltungsziel A, B oder C eingestuft sind. Nur 20 Prozent aller Ortsbilder haben nationale Bedeutung und nur gerade 3 Prozent der Fläche ist mit den zwei höchsten Erhaltungszielen A und B belegt.
Mehr Umsetzungssicherheit ist gefragt
Die Verbindlichkeit des ISOS wird von den Gemeinden unterschiedlich interpretiert. Viele Gemeinden verstehen das ISOS richtig, d. h. als Fach- und Planungsgrundlage mit Vorgaben, von denen im konkreten Fall im Rahmen der Interessenabwägung auch abgewichen werden kann. Sie betrachten das Bundesinventar als eine wichtige Grundlage für die Abwägung mit anderen Interessen. ISOS und Verdichtung sind kein Widerspruch. Die Umsetzung braucht aber mehr Sicherheit.
Bereits heute sind ausreichende Werkzeuge vorhanden, um die Ziele der parlamentarischen Initiativen zu erfüllen, bevor es gesetzliche Anpassungen benötigt. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dem Bundesamt für Kultur (BAK), dem Gemeindeverband und dem Städteverband neue Leitinstrumente zur Anwendung des ISOS initiiert. Der daraus entstandene Leitfaden unterstützt die Gemeindebehörden praxisnah und pragmatisch. Er zeigt auf, wie ISOS vor dem Hintergrund der geltenden Rechtspraxis pragmatisch angewendet werden kann und dass eben genau solche Themen wie Verdichtungen auch in geschützten Siedlungsflächen möglich sind. Die richtige Interpretation ist ein wichtiger Beitrag zur Projektentwicklung im Interesse aller.
Die Legalisierung der Eizellenspende hatte die erste Hürde im Bundeshaus genommen. Auf Antrag der FDP-Deputation hatte die vorberatende Wissenschaftskommission eine Motion eingereicht, um den betroffenen Ehepaaren eine Eizellenspende zu ermöglichen. Die Motion trägt den passenden Namen: "Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren". Das rechtliche Missverhältnis, das zwischen unfruchtbaren Männern und Frauen besteht, ist meiner Meinung nach zu beheben.
Eine legale Samenspende gegenüber einer illegalen Eizellenspende ist in der heutigen Zeit der Gleichstellung und rechtlichen Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann nicht nachvollziehbar und somit soll dieser Missstand behoben werden. Die Leihmutterschaft wie auch die Samenspende von anonymen Männern sind bis dato rechtswidrig. Hierbei muss erwähnt werden, dass wir neben Deutschland zu den letzten westeuropäischen Ländern gehören, die eine solche gesetzliche Regelung haben. Eine Familie soll nicht gezwungen sein ins Ausland gehen zu müssen, um sich den Wunsch eines Kindes erfüllen zu können. Der Spitzenmedizin der Schweiz soll es auch erlaubt sein dem Wunsch nachzukommen.
Ständerat ist am Zug
Männer können schon jetzt in der Schweiz eine Samenspende in Anspruch nehmen, wenn sie nicht zeugungsfähig sind. Das rechtliche Ungleichgewicht sah auch die Mehrheit des Nationalrates. Der Entscheid fiel mit 107 zu 57 Stimmen bei 16 Enthaltungen für die Motion aus. So ist der Nationalrat der geschlossenen FDP-Deputation gefolgt. Das Geschäft wurde an den Ständerat überwiesen. Einige wenige Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der Mitte sehen in der Motion ethische wie auch medizinische Risiken, die sie zu einer Ablehnung bewogen.
Wird der Ständerat im Stöckli auch der Motion zustimmen, ist der Bundesrat verpflichtet die Rahmenbedingungen wie auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eizellenspende zu schaffen.