FDP als einzige Partei für die nachhaltige Sicherung der AHV
Die Sicherung der Altersvorsorge ist angesichts der strukturellen demografischen Alterung eine der grössten Herausforderungen für die Schweiz. Nach einer kurzen Verschnaufpause durch die Annahme der Reform AHV 21 wird das Vorsorgewerk noch in diesem Jahrzehnt wieder rote Zahlen schreiben. Deshalb müssen die nächsten, nachhaltig wirkenden Sicherungsmassnahmen vor 2030 zu greifen beginnen. Mit der Ablehnung der Renteninitiative der Jungfreisinnigen verschliesst der Ständerat die Augen vor dieser Realität.
Die Lebenserwartung stieg von 68 Jahren im Jahr 1950 auf 84 Jahre im Jahr 2020, und sie steigt weiter. Diese demografische Tatsache ist an sich erfreulich, sie zeigt den akuten Handlungsbedarf aber deutlich: Es gilt, die Finanzierung unserer Renten und das heutige Leistungsniveau zu sichern und auch für kommende Generationen zu erhalten.
Renteninitiative der Jungfreisinnigen goldrichtiger Weg
Genau das will die Renteninitiative. Sie kombiniert die unabwendbare moderate Erhöhung des Rentenalters mit einer automatischen Anpassung an die Entwicklung der Lebenserwartung. Dadurch wird das Rentenalter nur so weit erhöht, als dies zur Sicherung der Renten unumgänglich ist. Diese Lösung ist nachhaltig und fair für alle Generationen. Eine aktuelle Studie der UBS sagt unter den aktuellen Modalitäten eine langfristige Finanzierungslücke von 89 Prozent des BIP voraus und schlägt als eine der möglichen Reformvarianten explizit das Modell der Renteninitiative vor. Sogar der Bund attestiert, dass bei Annahme der Initiative die Finanzierung der AHV langfristig gesichert wäre.
Verantwortung übernehmen
Vor diesem Hintergrund ist das Nein des Ständerats nicht nachvollziehbar und die Ablehnung eines Gegenvorschlags umso enttäuschender. Dieses verantwortungslose Gebaren trägt nichts zur Lösungsfindung eines allseits bekannten, akuten Problems bei. Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat wenigstens den Weg über einen Gegenvorschlag möglich macht. Die FDP nimmt als einzige Partei ihre Verantwortung wahr und setzt sich auch künftig für nachhaltige Lösungen zur Sicherung unserer Renten ein. Es zeigt sich einmal mehr: Wir machen die Schweiz stark!
Das Novum "Lokale Elektrizitätsgemeinschaft" scheint zu begeistern
Nun hat der Nationalrat die Beratungen zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) in einer ersten Lesung abgeschlossen. Dieses Geschäft sieht Erleichterungen für die Produktion von erneuerbaren Energien sowie Massnahmen zur Stärkung der Netz- und Stromversorgungssicherheit vor. Auch wurden Eckwerte festgelegt, um den angestrebten Ausbau der Wasserkraft sowie anderer erneuerbarer Energien und die Senkung des Energieverbrauchs pro Person voranzubringen. Das Geschäft geht mit einigen Differenzen zurück an den Ständerat.
Beachtenswert dabei ist eine neue Bestimmung, die es ermöglicht, sogenannte "lokale Elektrizitätsgemeinschaft" (LEG) zu bilden. Diese wurde diskussionslos durchgewunken. Das ist eigentlich verwunderlich, handelt es sich dabei doch um ein völlig neues Konstrukt, welches in der Praxis noch nicht erprobt wurde und darum noch viel Klärungsbedarf besteht. Die Idee einer solchen LEG ist, dass private Solarstromproduzenten und Stromverbraucher sich weiträumig zu einem virtuellen Verteilnetz zusammenschliessen können. Die Gemeinschaft kann so den selbst produzierten und je nach Situation gespeicherten Strom direkt untereinander vermarkten. Eigentlich eine bestechende Idee, doch die Versorgungssicherheit der virtuellen Gemeinschaft muss das lokale Energieversorgungsunternehmen und somit der Grundversorger sicherstellen.
Entflechtung zwischen Netz und Energie muss nun kommen
Der Nationalrat hat die vom Ständerat gewählte Lesung deutlich überarbeitet. So ist es nicht möglich, dass Teilnehmer einer LEG durch die Hintertüre in den freien Strommarkt wechseln können. Zudem soll die räumliche Ausdehnung einer solchen LEG auf das Niederspannungsnetz hinter dem jeweiligen Quartiertransformator beschränkt werden. Komplett offen bleiben aber die Fragen über die Rechtsform, über die Verantwortlichkeiten und über die Schnittstellen zum Netzbetreiber. Hier wird wohl erst die Verordnung Klarheit bringen. Was das Bundesparlament konstruiert hat, ist in der Tat ein Novum. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass solche Modelle in einem für alle Kunden offenen Strommarkt funktionieren können. Dazu wäre aber die längst fällige Entflechtung zwischen Netz und Energie notwendig. Eine solche Möglichkeit war im bundesrätlichen Entwurf auch tatsächlich enthalten. Aber die gleichen Kreise, die nach Veränderungen gerufen haben, strichen diese Bestimmungen wieder aus der Vorlage.
Kinderbetreuung
Maja Riniker, Zweite Vizepräsidentin des Nationalrats, Suhr maja.riniker@parl.ch
Genügend Kita-Plätze: Ein gesellschaftliches Bedürfnis
Als Mutter von drei Kindern habe ich selber erlebt, wie wichtig es ist, wenn man nach der Geburt des Kindes schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dazu braucht es genügend Kita-Plätze, sofern der andere Elternteil auch weiter berufstätig bleiben möchte.
Es wurde eine Vorlage erarbeitet, damit der Bund weiterhin Zuschüsse an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung leistet. Die vom Bund seit zwanzig Jahren geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder soll dauerhaft rechtlich verankert werden. Der Bundesrat kritisierte dies mit Verweis auf die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen, die Kosten für die Kinderbetreuung obliege den Kantonen und Gemeinden. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. Über 70'000 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden in der Vergangenheit geschaffen.
Die Kosten zu Lasten des Bundes für die Verbilligung von Betreuungsplätzen werden künftig auf 710 Millionen Franken geschätzt.
Ich stellte mich auf den Standpunkt, dass diese Unterstützung durch den Bund wichtig ist. Mit 107 zu 79 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hiess der Nationalrat die Vorlage gut.
Bund muss Verantwortung übernehmen
Das ist auch für mich heute noch ein zu hoher Bundesanteil. Zahlreiche Bürgerliche, die Finanzkommission und der Bundesrat lehnten den Verpflichtungskredit in dieser ersten Beratung ab. Eine Minderheit wollte ihn halbieren. Ich stimmte der Vorlage, als eine der wenigen FDP-Parlamentarier/innen, am Schluss dennoch zu. Mir ist es ein zentrales Anliegen, dass der Bund seine Verantwortung in diesem Thema auch wahrnimmt. Das Geschäft geht nun zur weiteren Beratung an den Ständerat. Ich gehe davon aus, dass dort die Vorlage überarbeitet wird und diese dann in einer modifizierten Version wieder retour zu uns in den Nationalrat kommt.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist von zentraler Bedeutung. Als Elternteil sollte man weiterhin arbeiten können und gerade auch in Zeiten vom Fachkräftemangel muss der Staat ein Interesse daran haben, dass es im Ökosystem "Wirtschaft-Elternschaft" allen gut geht.