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INSIDE 02/2023
Newsletter der FDP-Grossratsfraktion vom 20. Januar 2023
Inhaltsverzeichnis:
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Auftakt des Fraktionspräsidenten



Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Oberlunkhofen
silvan.hilfiker@grossrat.ag.ch



FDP als Oppositionspartei?

Am vergangenen Dienstag haben insbesondere zwei Vorlagen die Gemüter erhitzt und wir mussten uns vehement für unsere liberalen Überzeugungen wehren. Die Rolle der Oppositionspartei war der FDP-Fraktion in diesem Fall allerdings gar nicht so unangenehm. Wir konnten wieder einmal alle Register ziehen.

So hat der Grosse Rat die Möglichkeit, Entscheide des Parlaments zur Volksabstimmung zu bringen, indem er das Behördenreferendum ergreift. Dazu wird die Zustimmung von einem Viertel aller Ratsmitglieder, also 35, benötigt. Die FDP-Fraktion hat dieses Instrument gleich zweimal genutzt und deshalb hat die Aargauer Bevölkerung zum Ombudsgesetz und zur Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein Säckingen-Laufenburg das letzte Wort. Inhaltlich verweise ich auf die beiden separaten Artikel in dieser Ausgabe. Ich fokussiere mich auf die übergeordnete politische Einordnung.

Beim Ombudsgesetz geht es uns darum ein unnötiges Gesetz zu verhindern. Dies ist generell eine wichtige Aufgabe der FDP-Fraktion. Als wahre liberale Kraft müssen wir uns immer wieder fragen, ob es ein neues Gesetz braucht oder ob die heutige Regelung ausreichend ist. In diesem Fall sind wir überzeugt, dass es keine kantonale Ombudsstelle und kein neues Gesetz braucht. Da der Rat dies anders beurteilte, soll das Volk entscheiden.

Etwas anders gelagert war die Regierungsvorlage zur Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein Säckingen-Laufenburg. Hier ging es nicht darum, ein unnötiges Gesetz zu verhindern, sondern übertriebene regionalpolitische Forderungen zurückzubinden. In der Kommissionsberatung fand der ausgewogene regierungsrätliche Vorschlag eine klare Mehrheit. In der Ratsdebatte kippte die Stimmung plötzlich. Der noch stärkere Ausbau der Bahninfrastruktur für über 60 Millionen Franken fand eine Mehrheit! Grund dafür war die starke Fricktaler Lobby. Natürlich ist es richtig und wichtig, dass sich Grossräte und Grossrätinnen für ihre Region stark machen. Mich irritierte dabei aber, dass der Grosse Rat in diesem Fall als Korrektiv bei übertriebenen regionalpolitischen Forderungen komplett versagte. Darum soll das Volk nun darüber abstimmen, ob das Fricktal neben dem Ausbau des Busangebots auch noch in den Genuss des Ausbaus der S-Bahn kommen soll.

Der Rat verabschiedet sich nun in die Winterpause. In der Zwischenzeit finden Kommissionssitzungen statt und die Fraktion wird sich zu einer ausserordentlichen Sitzung treffen. Auch in dieser wird es darum gehen, dass wir uns konsequent für unsere liberalen Werte engagieren.

Anpassungen bei der Aargauischen
Pensionskasse



Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Menziken
adrian.meier@grossrat.ag.ch



Die Arbeit steht erst bevor

Die Botschaft des Regierungsrates sieht eine sozialverträgliche Gestaltung der Senkung des Umwandlungssatzes der  Aargauischen Pensionskasse (APK) zugunsten der versicherten Personen, also auch den kantonalen Angestellten, vor. Aus unserer Sicht ist die Vorlage jedoch sehr zugunsten der Arbeitnehmenden ausgestaltet. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind teuer, Stand heute zu teuer, teilweise aber notwendig.
 
Zuerst halte ich fest, dass die privatrechtlich organisierten Pensionskassen die Senkungen des Umwandlungssatzes eigenständig, also durch angehäufte Reserven, abfedern müssen oder die Arbeitgeber freiwillig finanzielle Mittel einschiessen.

Privat versus Staat
Die APK leistet in den Jahren 2022 bis 2026 freiwillige Einlagen, aber offenbar ist man bereits finanziell am Ende des Lateins angelangt. Unsere staatliche Pensionskasse kann sich nun den Luxus leisten, einfach schnell den Staat zu rufen. Das kann keine privatrechtlich organisierte Pensionskasse tun. An dieser Stelle denke ich auch an die Ausfinanzierung der APK mit der Arbeitgeber-Wertschwankungsreserve per 1.1.2008 über eine Milliarde (!) Franken. Sind wir ehrlich und schenken wir endlich den Steuerzahlenden in unserem Kanton reinen Wein ein: Das Geld ist verbraten. Der Vergleich mit dem Benchmark zeigt auf, dass die APK seit der Ausfinanzierung unterdurchschnittlich performt hat. Das ist ungenügend und deshalb sind wir froh, dass eine Subkommission des Grossen Rates sich vertieft mit der APK auseinandersetzen wird und grundsätzliche Fragen stellen muss. Es ist höchste Zeit, diese Hausaufgabe anzugehen.
 
Dekretsberatung kommt erst noch
Wie aber eingangs erwähnt, ist das vorliegende Geschäft keine Sanierungsvorlage, sondern eine Abfederung für die kantonalen Angestellten durch die Senkung des Umwandlungssatzes. Die Vorlage ist jedoch sehr zugunsten der Arbeitnehmenden ausgestaltet. Deshalb haben wir in der Kommissionsberatung im Hinblick auf die Zweitberatung etliche Prüfaufträgen aktiv eingebracht. Namentlich denken wir an die Einmaleinlage für Angestellte über 50 Jahre oder die Spargutschriften für die Altersklasse 66-70, also für Angestellte, welche bereits das reguläre Pensionierungsalter erreicht haben. Der Grosse Rat hat in der ersten Beratung den notwendigen Gesetzesänderungen mit 92 zu 46 Stimmen zugestimmt. Die Beratung des Pensionskassendekrets steht jedoch erst noch bevor – dann geht es um die Wurst.

Gegen die Aufblähung des Staatsapparates



Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Aufgabenplanung und Finanzen, Möhlin
bernhard.scholl@grossrat.ag.ch



Hundeligesetz 2.0

Nein, keine Angst, es geht diesmal nicht um beissende Hunde, sondern um ein weiteres unnötiges Gesetz. Das Hundegesetz ist falliert, weil die Köter nicht lesen können und so gemäss Beissstatistik einfach weiterbeissen. Diesmal geht es um die Einführung einer Ombudsstelle. In der zweiten Beratung hat der Grosse Rat das Ombudsgesetz mit knapper Mehrheit gegen die Stimmen von FDP und SVP beschlossen. Die Entstehungsgeschichte und die Haltung der FDP dazu findet der geneigte Leser in meinem INSIDE-Beitrag vom 2. September 2022.

Die Mehrheit des Grossen Rates hat argumentiert, dass der Bürger sich mit Hilfe der Ombudsstelle besser wehren kann gegen Entscheide und Massnahmen von Regierung und Verwaltung. Sie übersieht dabei, dass Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau schon heute verschiedene, ausgeprägte Rekurs- und Einsprache-Möglichkeiten haben gegen Entscheide der Verwaltung. Die Einrichtung einer Ombudsstelle bringt daher keinen nennbaren Nutzen für die demokratischen Abläufe, sondern verursacht Kosten für die Steuerzahlenden. Es entstehen Gesamtkosten von rund Fr. 750'000 bis Fr. 900'000 pro Jahr. Der Kontrollapparat wird ohne Mehrwert aufgebläht.

Zahnloser Verwaltungstiger
Zudem wird mit der Einrichtung einer Ombudsstelle nur eine neue Funktion ohne Weisungsbefugnis geschaffen. Der Blick in zwei Kantone mit Ombudspersonen zeigt, dass im Kanton Zürich der Ombudsmann sich mehrheitlich herumschlägt mit Trämli-Problemen, während der Ombudsmann im Kanton Baselland händeringend nach Arbeit sucht.

Volk entscheidet
Die FDP-Fraktion hat gegen das neue Gesetz erfolgreich das Behördenreferendum beantragt. Das unnötige Gesetz kommt so vors Volk. Der Stimmbürger soll schliesslich entscheiden, ob es eine teure weitere Amtsstelle zu seinem Nutzen (?) gutheissen will oder nicht.

Nächster Anlass FDP Aargau:

Nominationsparteitag National- und Ständeratswahlen 2023

Donnerstag, 26. Januar 2023, 19:00 Uhr
Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs

>>> Zum Programm

Regionalinteressen ja, aber bitte
Verhältnismässigkeit wahren



Stefan Huwyler, Grossrat, Fraktionssekretär, Muri
stefan.huwyler@grossrat.ag.ch



Grosser Rat genehmigt S-Bahn-Ausbau im Fricktal –
FDP ergreift Behördenreferendum

Nach der Beratung in der Fachkommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung im vergangenen Dezember schien die Sache sprichwörtlich auf der Spur: Das unbestrittene Bedürfnis der Region Fricktal wird vorderhand mit einem flexiblen, kostengünstigen und rasch umsetzbaren Bus-Konzept gedeckt. Die deutliche Kommissionsmehrheit folgte dem Vorschlag des Regierungsrates. Alles klar also? Mitnichten! Im Ratsplenum vollzogen verschiedene Fraktionen spektakuläre Spitzkehren und folgten einem Antrag der überparteilichen Fricktaler Deputation, die im Vorfeld ein beispielloses Powerplay aufgezogen hatte.

Ziel der Powerplayer war, den Antrag für die Realisierung einer zusätzlichen S-Bahn-Linie zwischen Stein und Laufenburg doch noch durchzubringen. Kostenpunkt: 61 Millionen Franken für die Investition und mindestens 2 Millionen pro Jahr für den Betrieb. Das Einstehen für regionale Anliegen ist wichtig und richtig, gerade in einem Kanton der Regionen. In diesem konkreten Fall habe ich mich im Namen der grossmehrheitlichen FDP-Fraktion aber ebenso vehement gegen den Fricktaler Antrag gewehrt, aus drei Gründen:

  • Erstens wird damit einer gesamtheitlichen regionalen Mobilitätslösung vorgegriffen bzw. diese verhindert. Und dies, obwohl der Regierungsrat und die vorberatende Verkehrskommission mit dem Bus-Konzept eine eine griffige Lösung zur Bewältigung der jetzigen Situation vorgelegt haben.
  • Zweitens wird eine Umsetzung des Antrages rein mit kantonalen Geldern finanziert, obwohl sich zu einem späteren Zeitpunkt reelle Chancen bieten, eine Mitbeteiligung des Bundes zu erreichen.
  • Und drittens sind die "goldenen Jahre" bei den Kantonsfinanzen vorbei. Im Dezember 2022 hat der Grosse Rat ein Budget mit einem Defizit von 300 Millionen Franken für 2023 beschlossen, Besserung ist nicht in Sicht.

Wir müssen das Wünschbare vom Machbaren unterscheiden, damit unsere Kantonsfinanzen nicht weiter aus dem Ruder laufen – bei allem Verständnis für Anliegen einzelner Regionen oder Interessensgruppen. Dieses finanzpolitische Himmelfahrtskommando konnte ich als Finanzpolitiker nicht ohne Widerstand laufen lassen und stellte den Antrag auf Behördenreferendum. Dieses kam zustande, die Aargauer Stimmbevölkerung wird bei einer Urnenabstimmung das letzte Wort haben.

Effizienz steigern, kosten senken



Dr. Adrian Schoop, Grossrat, Gemeindeammann, Turgi
adrian.schoop@grossrat.ag.ch

 


Grundbuchabgaben und Notariatstarife werden überprüft

Wer im Kanton Aargau sein Grundstück belehnt und damit dessen Wert flüssig macht, schuldet für die Pfanderrichtung dem Staat die Grundbuchabgabe (linear, 1.5 Promille der Pfandsumme) und dem Notar den Promilletarif (degressiv, max. 4 Promille der Pfandsumme). Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und damit des Kreditvolumens sind die Begleitkosten zur Kreditaufnahme gestiegen. Eine von der FDP-Fraktion grossmehrheitlich unterstützte Motion verlangt hier Senkungen. Das Geschäft wurde im Rahmen eines Postulats an den Regierungsrat überwiesen.

Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss offensichtlich aus rein fiskalischen Gründen ab. Allerdings vermag er nicht tragfähig zu begründen, weshalb am linearen Promillesatz festzuhalten ist. Insbesondere sein Argument "Preis für die Rechtssicherheit" überzeugt nicht, zumal z.B. beim vergleichbaren Handelsregister die Kosten pro Geschäftsfall ausgestaltet sind.

Grundbuchabgabe: Entgelt oder Steuer?
Die Grundbuchabgabe ist einerseits Entgelt für die vom Staat erbrachte staatliche Leistung und anderseits gegenstandslos geschuldete Abgabe. In der Schweiz sind die Liegenschaftspreise und damit das Hypothekarvolumen markant gestiegen. Infolgedessen ist die Grundbuchabgabe verdeckt immer mehr zur reinen Steuer mutiert.

Bandbreite Notariatstarife überprüfen
Differenzierter ist der Notariatstarif zu beurteilen: Die Leistungen unserer freiberuflichen Notare, welche eine hoheitliche Tätigkeit vornehmen, sind angemessen zu entschädigen. Im System des heute geltenden Promilletarifs erscheint die Mindestgebühr von 300 Franken als zu tief und die Höchstgebühr von 7'500 Franken zu hoch. Möglichst zu vermeiden ist, dass Geschäfte mit hohem solche mit tiefem Interessenswert subventionieren. Gleichzeitig sind allfällige Vereinfachungen aufgrund des Registerschuldbriefs zu berücksichtigen.

Blickt man etwas über den Tellerrand hinaus, kann man sich fragen, ob der geltende Promilletarif als solcher noch zeitgemäss oder ein Systemwechsel in Richtung Aufwandtarif angezeigt ist.

Aktuelle Vorstösse


Interpellation der FDP-Fraktion (Sprecher Silvan Hilfiker, Oberlunkhofen)
 
Staatsbeteiligungen: Die FDP-Fraktion ist besorgt
Der Kanton Aargau bestitzt 39 Beteiligungen. Darunter befinden sich die Aargauische Pensionskasse, die Axpo Holding AG und die Kantonsspital Aarau AG, die alle aus unterschiedlichen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. In der Folge sind diese durch die Inanspruchnahme von Staatshilfe in den politischen Fokus gerückt.



Motion der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW),
Sprecherin Sabina Freiermuth (FDP, Zofingen)

 
Begleitmassnahmen für Kreditgewährung an KSA
Damit der Entscheid zum Finanzhilfegesuch des Kantonsspitals Aarau auf ein bestmögliches Fundament gestützt werden kann, habe ich für die Kommission Gesundheit und Soziales eine Motion erarbeitet. Diese verlangt vom Regierungsrat, die Bewilligung des Kreditbegehrens an klare und messbare Begleitmassnahmen zu knüpfen und diese dem Grossen Rat in der Botschaft zur Kreditvorlage ausführlich darzulegen. In den letzten neun Jahren hat das KSA die Eignerziele nie erreicht. Die Ursachen für die Negativspirale sind vorbehaltlos zu durchleuchten. Auch längst bekannte und anerkannte Herausforderungen, so etwa die Überprüfung und Anpassung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie deren tarifarische Abgeltung, sind an die Hand zu nehmen. Der Regierungsrat hat schlicht alles zu unternehmen, um allfällige weitere Finanzhilfen zu verhindern.



Interpellation Grossrat Stefan Huwyler

Fragen zu den Investitionen in die Strasseninfrastruktur

Die budgetierten Investitionen in Neubau und Unterhalt von Strasseninfrastruktur im Kanton Aargau für das Jahr 2023 sind mit 164 Millionen Franken um fast 25 Prozent tiefer als 2022. Die auf den ersten Blick grosse Summe ist unter Berücksichtigung der stetig wachsenden Bevölkerungszahl, Rohstoffpreise, der inneren Verdichtung und der wachsenden Anforderungen an Mobilitätsinfrastrukturen zu relativieren. In der Interpellation werden in diesem Zusammenhang einige Fragen aufgeworfen.


Motion von Grossrat Adrian Schoop und weiteren Grossratsmitgliedern
 
Gute Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung

Die Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Einbürgerung sind im Kanton Aargau zu tief (mündlich B1; schriftlich A2). Das ist offenbar auch der Grund, dass in der Schweiz bereits politische Forderungen gestellt werden, Abstimmungsbroschüren in andere Sprachen zu übersetzen. Das Bundesrecht ermöglicht strengere sprachliche Anforderungen, so wie dies andere Kantone bereits umsetzen. Daher verlangt eine Motion von Vertretern aus FDP, SVP und Mitte eine entsprechende Anpassung auch im Kanton Aargau.

Ratsgeflüster

Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung

FDP-Grossrat Adrian Schoop ist bekannt für emotionale, um nicht zu sagen inbrünstige Voten im Ratssaal. Seine bevorzugten Themenbereiche wie Sozialhilfe, KESB und Migration bzw. deren Bearbeitung behagen nicht allen Ratsmitgliedern, offenbar auch nicht allen Mitgliedern seiner freisinnigen Fraktion. Ein vorbereiteter überparteilicher Vorstoss betreffend einer Verschärfung der Sprachtests bei Einbürgerungen verschwand während der FDP-Fraktionssitzung beim Kursieren unter den Fraktionsmitgliedern spurlos. Adrian Schoop zeigte sich darob überrascht, aber liess sich nicht beirren, druckte den Vorstoss einfach nochmals aus und reichte ihn ein.

Der Freisinnige Bernhard Scholl, ehemaliger Grossratspräsident, ist bekannt als bedingungsloser Verfechter von klarer Trennung der Staatsgewalten und sauberen politischen und juristischen Prozessen. Bei seinem Votum gegen die Einführung eines aargauischen Ombudsgesetzes warnte er eindringlich vor der Einführung einer "dreieinhalbten" Staatsgewalt in einem gut funktionierenden System. Es gehe nicht an, dass eine Ombudsstelle ein Auffangbecken für Nörgler und Querulanten sei, und diese in ihrer Tätigkeit noch bestärke, so Bernhard Scholl. Wenn man direkt und effizient etwas erreichen wolle, gehe man ja auch zum Schmied und nicht zum Schmidli!


Mit Pascal Furer (SVP) schaltete sich auch ein zweiter ehemaliger Ratspräsident in die Diskussion ein. Er verwies auf die Erfahrungen der Ombudsstelle im Kanton Zürich, deren grösster Aufgabenbereich die Bearbeitung von Reklamationen wegen Verspätungen des öffentlichen Verkehrs sei. Das zeige deutlich auf, wie unnötig eine solche Stelle sei. Und der stellte augenzwinkernd die Drohung in den Raum, sich auf die Stelle als Ombudsmann zu bewerben, sollte diese geschaffen werden. Dann könne er weiterhin das tun, was er am liebsten tue. Was dies im Detail ist, führte er nicht aus. Man könnte aber auf die Idee kommen, dass sich Pascal Furer in seiner derzeitigen beruflichen Position als Parteisekretär der Aargauer SVP, die er demnächst nach fast 20 Jahren abgibt, bisweilen auch mit schwierigen Zeitgenossen zu befassen hat.

Für Gelächter im Saal sorgte auch Roland Kuster (Die Mitte) mit seinem Einstieg in ein Votum: "Die Mitte ist sich für einmal uneinig." Was soll man dazu sagen? Vielleicht hilft eine Referenz an die Religion, immerhin war "Die Mitte" bis vor kurzem die christliche CVP. Zum Beispiel mit diesem Vergleich: Das Abstreiten von Offensichtlichem gehört zum politischen Alltag wie das Weihwasser in die Kirche. Amen.


Ratsflüsterer


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Redaktion: Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer/Fraktionssekretär FDP.Die Liberalen Aargau

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