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INSIDE 21/2022
Newsletter der FDP-Grossratsfraktion vom 10. Dezember 2022
Inhaltsverzeichnis:
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Auftakt des Fraktionspräsidenten




Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Oberlunkhofen
silvan.hilfiker@grossrat.ag.ch



Danke, frohe Weihachten und ein gesundes neues Jahr

Am letzten Dienstag traf sich der Grosse Rat zum letzten Mal in diesem Jahr und beendete das Politjahr mit einem Apéro im Ratskeller auf Einladung der abtretenden Grossratspräsidentin. Auch wenn in den Medien immer wieder kolportiert wird, dass der Rat wenig zu tun hat, so haben wir es an der letzten Sitzung nicht geschafft, alle Traktanden abzuarbeiten. Hauptsächlich verantwortlich dafür war die Diskussionsfreudigkeit der Ratsmitglieder. Das hat aber durchaus auch Freude bereitet, denn im letzten Halbjahr hatten wir vermehrt interessante und angeregte Debatten im Rat.

Das Jahresende bietet Gelegenheit zurückzuschauen. Die FDP-Fraktion kann auf ein erfolgreiches Politjahr zurückblicken. Gleich im ersten Quartal hat die Fraktion 13 Vorstösse lanciert und damit die Versorgungssicherheit auf die Aargauer Politagenda gebracht. Dies löste eine konstruktive Energiedebatte aus und wir konnten einige politische Erfolge verbuchen.

Ein weiterer Erfolg unserer Fraktion war die gewonnene Abstimmung über die Steuergesetzrevision, wodurch Unternehmen tiefere Gewinnsteuern bezahlen und Private einen höheren Abzug für Krankenkassenprämien vornehmen können. Dank der FDP wird dieser Abzug für das 2023 bereits wieder erhöht. Die FDP hat damals einen Mechanismus ins Gesetz eingebaut, damit der Abzug automatisch der Teuerung angepasst wird. Sonst würden wir wohl wiederum mehr als 20 Jahre bis zur nächsten Erhöhung warten. Und ein letztes Highlight war die gemeinsame Entwicklung des "liberalen Elchtests" mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen. Damit stellen wir sicher, dass unsere Fraktion den liberalen Kurs hält.

Zum Abschluss nutze ich die Möglichkeit, Danke zu sagen. Danke an Sie, liebe Leserinnen und Leser und zwar dafür, dass Sie zu unserer treuen Leserschaft zählen. Wir schätzen Ihre ehrlichen und kritischen Rückmeldungen. Danke auch an meine Fraktionskolleginnen und -kollegen für die konstruktive Mitarbeit, die offene Diskussionskultur und dafür, dass wir uns gemeinsam für liberale Werte einsetzen. Und zuletzt Danke an die Geschäftsstelle der FDP Aargau unter der Leitung von Stefan Huwyler mit seinen Mitarbeitenden Sandra Ilg, Anna Staub und Joshua Netzer – ohne diese engagierten Mitarbeitenden könnten wir keine Politik betreiben.

Ich wünsche allen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.

Weitere Kantonsgelder für die Dekarbonisierung




Adrian Meier, Grossrat, Vize-Parteipräsident, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung, Menziken
adrian.meier@grossrat.ag.ch


Zusatzkredit für Förderprogramm Energie angenommen

Die FDP-Fraktion begrüsst im Grundsatz, dass die CO2-Gelder aus dem Kanton Aargau zurück in den Kanton Aargau geholt werden. Jedoch ist die Systematik dahinter sehr fragwürdig: Damit zweckgebundene Gelder, was die CO2-Abgaben ja sind, zurückgeholt werden können, müssen kantonale Steuergelder aufgewendet werden. Im Grossen Rat wurde am Dienstag über einen entsprechenden Zusatzkredit debattiert. Diese verkehrte Systematik ist jedoch im eidgenössischen CO2-Gesetz verankert. Hier muss Bundesbern aktiv werden, damit konsequent zweckgebundene Abgaben ohne zusätzliche Steuergelder rückverteilt werden können.
 
Umstritten ist das Ausmass der Mitnahmeeffekte von Fördergelder. In der Botschaft war nur ein Satz vermerkt, dass darüber im Rahmen des Verpflichtungskredites vor zwei Jahren ausführlich Stellung genommen wurde. Wir hören auf alle Fälle immer wieder, dass Liegenschaftsbesitzer die kantonale Förderung gerne mitnehmen, obwohl sie die entsprechende Massnahme sowieso umgesetzt hätten. Die Neue Zürcher Zeitung hat im Oktober 2021 über eine Studie aus dem Kanton Zürich berichtet, gemäss welcher vier von fünf Hauseigentümern ihre Wärmepumpe auch ohne Fördergelder installiert hätten. Seit diesem Jahr tragen die massiv gestiegenen Energiepreise ebenfalls dazu bei, dass freiwillig auf alternative Wärmeerzeugnisse gesetzt wird.
 
Rücksichtnahme auf die Strommangellage
 
Das bis 2024 befristete Förderprogramm unterstützt – völlig zurecht – die Dekarbonisierung der Gebäudetechnik. Bei den Publikationen der Baugesuche ist unschwer zu erkennen, dass viele Liegenschaftsbesitzer bei der Gebäudeerwärmung neu auf eine elektrische Luft-Wasser-Wärmepumpe setzen. Diese benötigen logischerweise mehr Strom im Winterhalbjahr, was die potenzielle Strommangellage wortwörtlich anfeuert. Für die FDP ist es wichtig, dass vor der Gebäudetechnik immer zuerst die Gebäudehülle saniert wird. Für die CO2-Bilanz setzen wir hier den eingesetzten Franken viel effizienter ein. Diese Entwicklung wurde in der vorberatenden Kommission ausführlich diskutiert und der Regierungsrat wurde aufgefordert, die einzelnen Fördersätze im Hinblick auf die mögliche Strommangellage zu überprüfen.
 
Der vorliegende Zusatzkredit wurde schliesslich mit 89 Ja- zu 44 Nein-Stimmen im Grossen Rat angenommen.

FDP-Petition zur Stärkung der Wasserkraft:
Jetzt unterschreiben!


Mitmachen:
Alle Informationen und Unterschriftenbogen zum Download finden Sie unter www.fdp.ch/petition-wasserkraft.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Aargau reagiert auf OECD-Mindeststeuer

 


Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz
gabriel.luethy@grossrat.ag.ch



Gesetzesanpassung verhindert Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland

Der Kanton Aargau passt das Steuergesetz an, um von der Einführung der OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent zu profitieren. Dazu kann im Einzelfall der Gewinnsteuersatz für ein Unternehmen angehoben werden, um die Unterwerfung der Mindeststeuer im Ausland zu verhindern.

Die OECD führt per 1. Januar 2024 (eventuell auch später) eine weltweite Mindeststeuer von 15 Prozent für global tätige Unternehmen ein. Mit einer Gesetzesanpassung des Steuergesetzes hinsichtlich ausländischer Hinzurechnungsbesteuerung ist der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates einstimmig gefolgt, dass im Aargau ansässige Muttergesellschaften sich freiwillig einer höheren Steuer unterwerfen können, um der Mindeststeuer im Ausland zu entgehen. Bei Steuerfragen besteht im Grossen Rat praktisch nie Einigkeit, daher überrascht von aussen betrachtet die Klarheit des Entscheids.

Steuersubstrat im Aargau behalten

Die Zustimmung der Parteien erfolgte aus verschiedenen Motiven. Die Ratslinke erfreute sich über die Schützenhilfe der OECD dem "Greuel des internationalen Steuerwettbewerbs" Paroli zu bieten und stimmte deshalb zu. Aus liberaler Sicht begrüssen wir den Steuerwettbewerb, denn dieser allein führt zum umsichtigen Umgang mit Steuergeldern. Die FDP nimmt mit Unmut die Bestrebungen der OECD zur Kenntnis. Dennoch müssen wir mit den Folgen sinnvoll umgehen. Die aargauische Gesetzesänderung ermöglicht es den im Kanton ansässigen Muttergesellschaften mit Tochtergesellschaften im Ausland, das Steuersubstrat im Aargau zu versteuern. Damit kann sichergestellt werden, dass die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer, welche in jedem Fall von den betroffenen Unternehmen entrichtet werden müsste, hier und nicht im Ausland erhoben wird.

Hoher Mehrertrag erwartet

Die Auswirkungen sind noch schwierig abzuschätzen, es wird mit einem Steuer-Mehrertrag von bis zu 20 Millionen Franken gerechnet. Die Gemeinden profitieren im üblichen Verhältnis der Steueraufteilung zwischen Kanton und Gemeinde, somit mit bis zu 6 Millionen Franken. Die Vorlage war unbestritten, der Grosse Rat stimmte in der Schlussabstimmung der Gesetzesanpassung einstimmig zu.

Das Optimum herausgeholt




Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Oberlunkhofen
silvan.hilfiker@grossrat.ag.ch



FDP-Positionen bei Revision der Eigenmietwertbesteuerung durchgesetzt

Der Eigenmietwert ist ein Ärgernis, den wir lieber abschaffen möchten. Darum ging es bei dieser Vorlage aber nicht, sondern um einen Entscheid des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte im September 2020 den Kanton Aargau dazu verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen, weil die bisher verwendete Wertbasis nicht mehr dem aktuellen Verkehrswert entspricht. Die FDP akzeptiert selbstverständlich diese Umsetzung von Bundesrecht. Wir sehen aber keine Notwendigkeit, über die bundesrechtlichen Vorgaben hinauszugehen und dadurch die Standortattraktivität des Kantons unnötig zu schwächen.

Der Grosse Rat hat in der ersten Lesung ganz im Sinne der FDP entschieden. Drei Kernelemente sind entscheidend:
  1. Höhe des Eigenmietwerts: Der Regierungsrat forderte die Festlegung des Eigenmietwerts bei 62 Prozent der Marktmiete und damit einen leicht höheren Wert als die 60 Prozent, die das Bundesrecht im Minimum vorsieht. Die FDP hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Belastung für die Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer so tief wie möglich zu halten. Unserem Antrag, den Eigenmietwert bei 60 Prozent festzulegen, ist der Grosse Rat dank Stimmen aus der SVP und GLP gefolgt.
     
  2. Schätzungsrhythmus: Die Regierung forderte eine Neuschätzung alle fünf Jahre. Aus unserer Sicht darf der Schätzungsrhythmus aber nicht zu kurz sein und so unterstützten wir den Antrag der SVP, die Auswirkungen zu prüfen, die ein Schätzungsrhythmus von zehn Jahren hätte. Ebenso wichtig scheint es uns, dass anstelle eines starren Rhythmus im Hinblick auf die zweite Lesung ein indexbasierter Mechanismus geprüft wird, der nach Erreichen einer definierten Schwelle eine Neuschätzung erfordert. Dies könnte eine Alternative zum starren Fünf- oder Zehn-Jahresrhythmus sein. Die FDP hat deshalb diesen Prüfungsantrag in die Beratung eingebracht.
     
  3. Steuereinnahmen: Die zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung des Eigenmietwerts und der Verkehrswerte in der Höhe von 60 Millionen Franken beim Kanton sind zu kompensieren und an diejenigen zurückzuführen, die einer steuerlichen Mehrbelastung ausgesetzt sind. Dies hat der Grosse Rat bereits mit der Überweisung unseres Postulats entschieden. Die Erhöhung der Eigenmietwerte erfolgt daher erst per 2025.

Ratsgeflüster

Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung

2022 war es wieder einmal soweit: Der 6. Dezember fiel auf einen Grossratsdienstag. Ratspräsidentin Elisabeth Burgener nutzte diesen Umstand in zweifacher Hinsicht. Zu Sitzungsbeginn stellte sie ihr Talent als Dichterin mit einem selbstverfassten Samichlausgedicht unter Beweis. Mit Beginn der ordentlichen Traktanden wies die Vorsitzende dann auf die am Präsidiumspult bereit liegende Rute hin und kündigte an, bei Bedarf ihren "Schmutzli" alias Vizepräsident 1 Lukas Pfisterer loszuschicken, um ungehorsame Ratsmitglieder zur Räson zu bringen.

SVP-Grossrat Hansjörg Erne zeigte sich in einem Votum von dieser Ankündigung der Präsidentin wenig beeindruckt und meinte, er wäre im Ernstfall wohl schneller als der "Schmutzli". Damit könnte sich der Zurzibieter etwas verschätzt haben, immerhin zählte Lukas Pfisterer 2022 zu den wenigen Solo-Finishern des beinharten Velorennens "TORTOUR", auf dem innert zweier Tage über 1000 Kilometer und rund 13'000 Höhenmeter auf dem Fahrrad absolviert werden. Man kann davon ausgehen, dass der "Schmutzli" über eine intakte körperliche Konstitution verfügt. Die Probe aufs Exempel blieb aus: Hansjörg Erne gab mit seinem Votum keinen Anlass für einen Ruten-Einsatz.


Hans-Ruedi Hottiger von der Mitte-Fraktion führte in einem Votum aus, dass seine Fraktion bei Ratsgeschäften eigentlich immer "ihrem" Regierungsrat folge. Wen mag es da wundern, dass besagter Regierungsrat Markus Dieth hinter vorgehaltener Hand immer mal wieder als "Schatten-Fraktionschef" der Mitte bezeichnet wird. FDP-Regierungsrat Stephan Attiger wird von seiner Fraktion bisweilen bei umstrittenen Dossiers etwas weniger geschont. Und auch der mit einem Augenzwinkern gestartete Versuch, den freisinnigen Fraktionspräsidenten Silvan Hilfiker zu einem ähnlichen Statement am Rednerpult zu bewegen wie Vorredner Hottiger, war nicht von Erfolg gekrönt. Es dürfte auch weiterhin in gewissen Geschäften im Zuständigkeitsbereich von Stephan Attiger zu intensiven Diskussionen an den FDP-Fraktionssitzungen kommen.

Exakt 30 Jahre nach der historischen EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992 fand diese Woche die Grossratssitzung statt. Entscheide von solcher Tragweite wie damals wurden am 6. Dezember 2022 im Grossratssaal zu Aarau keine gefällt, diese Prognose darf man bereits an dieser Stelle wagen. Die vielschichtigen Diskussionen über Energieversorgung, Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt oder die Mindestbesteuerung zeigen aber deutlich, dass auch die kantonale Politik im Jahr 2022 durchaus international geprägt ist, EWR hin oder her.


Ratsflüsterer


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Redaktion: Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer/Fraktionssekretär FDP.Die Liberalen Aargau

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