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INSIDE 01/2023
Newsletter der FDP-Grossratsfraktion vom 13. Januar 2023
Inhaltsverzeichnis:
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Auftakt des Fraktionspräsidenten



Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Oberlunkhofen
silvan.hilfiker@grossrat.ag.ch



Lukas Pfisterer ist höchster Aargauer 2023

Die FDP ist stolz, dass sie in diesem Jahr den Grossratspräsidenten stellen darf.
Das Parlament hat Dr. Lukas Pfisterer aus Aarau mit einem hervorragenden Resultat zu seinem Präsidenten gewählt. Lukas hat glanzvolle 130 von 136 Stimmen erzielt! Ich freue mich von Herzen für Lukas und gratuliere ihm im Namen unserer gesamten Fraktion zur ehrenvollen Wahl.

Traditionsgemäss darf der Fraktionspräsident derjenigen Fraktion, welcher den Grossratspräsidenten stellt, im Namen aller Fraktionen eine kurze Ansprache halten. Diese Aufgabe habe ich sehr gerne wahrgenommen, Lukas gewürdigt und ein Präsent überreicht. In Absprache mit den anderen Fraktionen habe ich denn auch unsere Erwartungen an Lukas zum Ausdruck gebracht, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Wie so oft habe ich dies auf drei Punkte zusammengefasst:

An erster Stelle steht eine ruhige und umsichtige Führung des Ratsbetriebs. Dass Lukas dies kann, hat er bereits als Grossratsvizepräsident bewiesen. So scheut er auch nicht davor zurück, das Mikrofon abzuschalten, wenn die Redezeit überschritten wird.

Zweitens wünschen wir uns, dass Lukas die Position des Parlaments gegenüber der Exekutive stärkt. Ich bin mir sicher, dass Lukas auch dies hervorragend machen wird. Wann immer es darum ging, dass das Parlament mit einer Vorlage geschwächt wird, hat sich Lukas vehement dagegen gewehrt. Unsere lieben Herren Regierungsräte können sich also auf etwas gefasst machen.

Und drittens wünschen wir uns, dass Lukas mit öffentlichen Auftritten das Ansehen des Grossratspräsidiums und des Grossen Rats in der Bevölkerung stärkt.
Das Parlament hat hohe Erwartungen an den neu gewählten Grossratspräsidenten. Ich zweifle keinen Moment daran, dass Lukas sie alle erfüllen wird, weil er Bodenständigkeit, eine Prise Humor und eine tiefe Verbundenheit mit unserem Kanton und seiner Bevölkerung mitbringt.

Damit Lukas sich für diese anspruchsvolle Aufgabe fit machen und den Kanton im wahrsten Sinne des Wortes "erfahren" kann, haben wir ihm als passioniertem Radfahrer ein Grossratspräsidenten-Velodress besorgt, damit klar ist, wer da als Nr. 1 des Aargaus durch den Kanton fährt. Und damit er nach der Tour durch den Aargau seinen Durst stillen kann, gab’s noch Freiämter Bier dazu – Dreiklang aus Oberlunkhofen.

Lieber Lukas, ich wünsche dir ein erfolgreiches, interessantes und unvergessliches Jahr als Nr. 1 des Aargaus und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Der neu gewählte Grossratspräsident Lukas Pfister zu seiner Wahl als höchster Aargauer 2023.

Keinen Anreiz schaffen für Bau-Einsprachen



Dr. Adrian Schoop, Grossrat, Gemeindeammann, Turgi
adrian.schoop@grossrat.ag.ch



Senkung des Prozesskostenrisikos abgelehnt

Im Kanton Aargau besteht die vom Bundesgericht geschützte Praxis, dass öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Bau- und Umweltrecht vermögensrechtlicher Natur sind. Dies hat eine streitwertabhängige Prozessentschädigung zur Folge. Muss die unterliegende die obsiegende Partei entschädigen, bemisst sich diese nach der Bausumme des strittigen Projekts. Wer in Bausachen prozessiert, trägt somit das Kostenrisiko wie im Zivilprozess. Eine Motion, welche einen Systemwechsel und damit eine Senkung des Prozesskostenrisikos für Einsprecher senken wollte, lehnte der Grosse Rat mit einstimmiger Unterstützung der FDP am 10. Januar 2023 mit 86 Nein- zu 51 Ja-Stimmen ab.

Einen Tag nach dem Grossratsbeschluss ist in der NZZ zu lesen, dass in der Schweiz zu wenig Wohnungen gebaut werden, um die steigende Nachfrage zu befriedigen. Laut zuständigem Bundesamt fehlen in der Schweiz jährlich 5'000 bis 10'000 Wohnungen.

Drohende Wohnungsnot

Selbstverständlich gibt es viele Ursachen für die aktuelle Wohnungsknappheit und drohende Wohnungsnot (u.a. nachgelassene Bautätigkeit wegen Leerständen vor der Pandemie, gestiegene Baukosten und Zuwanderung). Doch ein Faktor darf nicht übersehen werden: Aufgrund der exponentiell wachsenden bau- und umweltrechtlichen Vorschriften (Paragrafendschungel!) wird das Bauen immer schwieriger. Umso mehr, weil aufgrund der Raumplanung das Bauen auf der grünen Wiese der Vergangenheit angehört und es bei den notwendigen Verdichtungsprojekten immer mehr einspracheberechtigte und -freudige Nachbarn gibt.

Schutz vor unberechtigten Einsprachen

Regelmässig sind Einsprachen unbegründet, weil das Bauprojekt vorschriftsgemäss ist. Dennoch verzögern sie das Projekt erheblich und verursachen dem Bauherrn erheblichen Schaden, auf welchem er grundsätzlich sitzen bleibt. Dank der Ablehnung der Motion bleibt ihm in solchen Fällen immerhin ein angemessener Ausgleich für seine erlittenen Prozesskosten. Die Türe für unberechtigte Einsprachen wird nicht weiter geöffnet.

Hervorzuheben ist, dass der Staat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bau- und Umweltvorschriften von Amtes wegen verantwortlich ist.

Nächster Anlass FDP Aargau:

Nominationsparteitag National- und Ständeratswahlen 2023

Donnerstag, 26. Januar 2023, 19:00 Uhr
Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs

>>> Zum Programm

Rahmenbedingungen für Innovationsstandort
Aargau sichern

 

Yannick Berner, Grossrat, Aarau
yannick.berner@grossrat.ag.ch



Kanton muss konkurrenzfähig bleiben

Der Aargau hat als Industriekanton ganz klar eine Geschichte als Cluster innovativer Firmen und Produkte. Ein guter Indikator für unsere Innovationskraft ist die Anzahl angemeldeter Patente. Hier liegt der Aargau schweizweit auf Platz 3 hinter Zürich und Waadt. Das gilt es zu bewahren und zu fördern. Mit dem Steuerinstrument der Patentbox, können Forschungs- und Entwicklungsstarke Firmen steuerlich profitieren. Trotz jährlich 300 angemeldeter Patente Aargauer Firmen wurde bisher nur ein einziges Mal vom Instrument der Patentbox Gebrauch gemacht. Grund dafür ist deren Komplexität in der Handhabung für Firmen.

Der Regierungsrat wurde deshalb aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie man die Unternehmen einerseits gezielter unterstützen kann und andererseits zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung aufzuzeigen. Der Regierungsrat will davon aber nichts wissen und lehnt das Postulat ab.

 
Werkplatz Aargau ist unter Druck – der Regierungsrat ist gefordert
Diverse Studien und Rankings zeigen auf, dass der Aargau mit seinen bestehenden Steuer-Massnahmen punkto Innovationsförderung immer mehr unter Druck gerät. So lag der Kanton Aargau in den Jahren 2016-2019 im Standortqualitätsranking der CS auf Rang drei. 2022 wurde unser Kanton auf den Platz 7 verwiesen. Hauptgrund dafür ist die steuerliche Attraktivität für juristische Personen.

Wirtschaftspolitische Weitsicht als Gebot der Stunde
Die Regierung schiebt die Verantwortung auf den Bund: die Ausgestaltung der Patentbox ist im Bundesgesetz geregelt. Das sollte den Regierungsrat jedoch nicht davon abhalten aufzuzeigen, wie nun eben weitere Massnahmen zur Wahrung und Förderung der Standortattraktivität aussehen könnten. Die Antwort der Regierung ist deshalb zu passiv und mutlos. Denn der interkantonale Wettbewerb um Unternehmen und Fachkräfte schläft nicht. Auch die OECD-Mindestbesteuerung wird den Werkplatz Schweiz und somit auch Aargau vor Herausforderungen stellen. Hier ist mehr Weitsicht und Kreativität gefragt.

Aktueller Vorstoss


Interpellation von Grossrat Dr. Adrian Schoop, Turgi
 
Unterstützung von Personen im Asylbereich wo immer möglich nur in Form von Sachleistungen
Das Bundesrecht ermöglicht die Ausrichtung von Unterstützungsleistungen in Form von Sachleistungen für gewisse Personengruppen (bspw. Vorläufig Aufgenommene ohne Flüchtlingseigenschaft). Leider gibt es aber Anzeichen dafür, dass der Kanton Aargau bei diesen Personengruppen nicht konsequent auf Sachleistungen setzt und es somit Anreize gibt, in der Schweiz zu verbleiben. Der Regierungsrat wird deshalb in verschiedenen Fragen dazu aufgefordert, sich zur Ausrichtung von Sachleistungen zu äussern.

Ratsgeflüster

Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung

Ein denkwürdiger Tag war der letzte Dienstag für FDP-Grossrat Lukas Pfisterer. Er wurde mit dem Glanzresultat von 130 Stimmen zum Grossratspräsidenten für das Jahr 2023 gewählt. Vollen Support erhielt er an seinem Ehrentag von Ehefrau Sibylle Pfisterer und den fünf gemeinsamen Kindern, die im Ratsaal anwesend waren. Damit nicht genug: Die beiden Jüngsten gaben als Mitglieder des Schüler-Trompetenensembles ihrem Vater an seinem Ehrentag noch im Ratssaal ein Ständchen. An der offiziellen Feier am Abend im Kultur- und Kongresshaus Aarau traten dann noch die Aarauer Turmbläser auf. Nach vielen Klängen zu seinen Ehren obliegt es nun Lukas Pfisterer ein Jahr lang, die manchmal lauten, bisweilen schrillen und das liegt in der Natur der Sache nicht immer harmonischen Töne im Grossratssaal zu orchestrieren.

In seiner Antrittsrede als Parlamentspräsident hob Lukas Pfisterer unter anderem die Bedeutung der Gewaltentrennung hervor und betonte die Rolle des Grossen Rates als höchstes politisches Entscheidungsorgan. Nicht umsonst, meinte er mit einem Augenzwinkern, müssten die Mitglieder des Regierungsrats noch über eine Brücke gehen und einige Treppen hinaufsteigen, wenn sie vom Regierungs- ins Grossratsgebäude gelangen wollten. Und er appellierte an die Grossratsmitglieder, ihre Möglichkeiten als Parlamentarier/innen zu nutzen, Anliegen einzubringen und auch hartnäckig zu vertreten. Landammann Jean-Pierre Gallati hielt in seiner Würdigung des neuen Grossratspräsidenten fest, dass er Lukas Pfisterer als gewissenhaften Politiker ebenso kennengelernt habe wie als kompetenten Juristen, unter anderem auch schon als Gegenanwalt in seiner Zeit als selbständiger Rechtsanwalt. 2023 werden sich die Herren Pfisterer und Gallati als Vorsitzende von Legislative und Exekutive begegnen und auch hier sicher die eine oder andere inhaltliche Differenz zu klären haben. Man darf optimistisch sein, dass sie dies auf konstruktive Art tun, haben doch beide Genannten im Lauf ihrer Karriere den Ruf als der Sache verpflichtete Politiker erworben.

Denn allen Unkenrufen zum Trotz: Sowohl bei den Parlamentsdebatten wie auch bei der Zusammenarbeit zwischen Grossem Rat und Regierungsrat wird es wohl manchmal laut und zum Teil auch emotional, aber doch immer friedlich. So werden die Züchtigungswerkzeuge, die der neue Ratspräsident von Amtsvorgängerin Elisabeth Burgener (eine Rute) und Fraktionskollegin Suzanne Marclay-Merz (einen Teppichklopfer) geschenkt erhielt, im Grossratssaal kaum zum Einsatz kommen. Mit ruhiger Hand und konsequentem Führungsstil wird Lukas Pfisterer den Rat auch so im Griff haben und sonst gibt es immer noch das gewaltlose Mittel der politischen Repression: Das Abstellen des Saalmikrofons. Hiervon wird der Vorsitzende bei Bedarf zweifellos Gebrauch machen, wie auch schon in seiner Zeit als Vizepräsident.

Deutlich spürbar in verschiedenen Belangen des täglichen Lebens ist, dass der Weihnachts-/Neujahrs-Blues jeweils bis in die zweite Januar-Woche nachklingt. So war es eventuell auch für SP-Grossrätin Lelia Hunziker noch ein wenig früh im Jahr. Etwas verwirrt brachte sie am Dienstag verschiedene Traktanden durcheinander und hielt ein längeres Votum an falscher Stelle. Der neue Präsident liess Grosszügigkeit walten und Lelia Hunziker ein zweites Mal sprechen. Am nächsten Dienstag sollten dann alle definitiv bereit sein für das politische Jahr 2023. Im Gegensatz zu vielen Vorjahren findet dann gleich eine zweite ganztägige, Grossratssitzung statt. Präsident Pfisterer lässt seinen Worten Taten folgen und unterstreicht den Anspruch, dass die Legislative aktiv gestalten soll.


Ratsflüsterer

Johannes Herzog von Effingen:
"Le roi d'Argovie"

 

Hans-Peter Widmer, ehem. Redaktor, ehem. Grossrat, Hausen
hanspeter.widmer@hispeed.ch




Zum 250. Geburtstag einer grossen Aargauer Persönlichkeit

Am 17. Januar 1773 kam in Effingen Johannes Herzog als Sohn eines Müllerknechts zur Welt. An seiner Wiege ahnte niemand, dass er es zum führenden liberalen Politiker und reichsten Unternehmer im jungen Kanton Aargau bringen würde. Wegen seines Einflusses war vom "Herzogtum Aargau" und "Le roi d’Argovie" die Rede.

Wir empfinden die Gegenwart als beispiellos instabil. Aber was unsere Vorfahren vor 225 Jahren erlebten, ist auch aus heutiger Sicht eine der bewegtesten Epochen der Schweizergeschichte. Am Anfang, 1798, stand der Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft und am Ende, 1848, die Gründung des Schweizerischen Bundesstaates. Dazwischen lagen Episoden wie die Helvetik, Mediation, Restauration und Regeneration. In diesem Zeitabschnitt wurde Johannes Herzog (1773-1840) einer der bedeutendsten Staatsmänner und der erste Grossindustrielle des Aargaus.

Mit 16 Jahren heiratete er, wurde Vater und begriff, dass die politisch erstarrte Eidgenossenschaft Reformen brauchte. Er begrüsste 1798 die Gründung der Helvetischen Republik, wurde in den helvetischen Grossen Rat gewählt und trat den Unitariern bei, die zum Liberalismus neigten und Neuerungen unterstützten – im Gegensatz zu den Föderalisten, die an der alten Ordnung hingen. Mit Philipp Albert Stapfer, Albrecht Rengger und Hans Conrad Escher von der Linth gehörte Herzog zu den profiliertesten Ratsmitgliedern. Er übernahm mehrere kommissarische Aufgaben; im Hauptquartier der französischen Rheinarmee rang er General Moreau Erleichterungen für die Eidgenossen ab. Darauf ernannte ihn die helvetische Regierung zum Regierungsstatthalter des Kantons Aargau, aber setzte ihn bald wieder ab, weil er nicht nach ihrer Pfeife tanzte.

1802 gründete Herzog in Aarau eine mechanische Baumwollspinnerei, die in ihrer Blütezeit bis zu 700 Leute beschäftigte. Als der französische Erste Konsul Napoleon Bonaparte den von Intrigen, Putschversuchen und Staatsstreichen erschütterten helvetischen Einheitsstaat in einen Staatenbund mit 19 Kantonen umbaute, wurde Johannes Herzog sofort in den neuen 150-köpfigen aargauischen Grossen Rat gewählt. Er fiel durch klare Voten, gesunden Menschenverstand und diplomatisches Geschick auf. Neben dem Grossratsmandat war er Appellationsrichter am obersten kantonalen Gericht sowie Tagsatzungsabgeordneter. 1807 übernahm er die Nachfolge des im Amt verstorbenen, schillernden und dominanten Regierungsrates Johann Rudolf Dolder.

Die Regierung des jungen Kantons stand vor enormen Herausforderungen. Sie musste die Staatsverwaltung, das Polizeikorps und eine Miliz aufbauen, die Volksschule und Lehrerbildung verbessern, das Gesundheitswesens und die Armenpflege stärken, das Strassennetz ausbauen, den aargauischen Zusammenhalt fördern und die konfessionellen Spannungen abbauen. Als fortschrittlich-liberaler, junger Kanton erwarb sich der Aargau eidgenössischen Respekt. Dazu trug Herzog viel bei. Er hatte ein Auge auf die Kantonsfinanzen, die Stärkung der kantonalen Truppen, die Sicherung des Salzhandels mit Württemberg, das Gedeihen der jungen Kantonsschule und der Kantonsbibliothek sowie den Bau der neuen Regierungs- und Grossratsgebäude.

Aber noch war die Existenz des Kantons nicht gesichert. Bern versuchte sein altes aargauisches Territorium zurückzuholen. Herzog hielt mit Unterstützung der Diplomaten Stapfer, Rengger und Laharpe dagegen. Die Revision der Kantonsverfassung 1814 stärkte seine Position. Als Bürgermeisters stand er jahrelang an der Regierungsspitze und im Zenith seines öffentlichen Wirkens. Es war vom "Herzogtum Aargau" und "Le roi d’Argovie" die Rede. Aber autokratische Tendenzen schürten Unmut in der Bevölkerung. Die Regierung unterschätzte den Widerstand. Der «Freiämter Sturm» am 6. Dezember 1830 führte zu Neuwahlen und einer Verfassungsrevision. Johannes Herzog wurde wieder in den Verfassungsrat berufen. Er hätte auch erneut in die Regierung eintreten können, verzichtete aber darauf und blieb Mitglied des Grossen Rates, den er 1833 und 1836 nochmals präsidierte – zum 13. Mal.

An der Grossratssitzung vom 19. Oktober 1840 ergriff Herzog letztmals das Wort. Der radikale Zeitgeist machte ihm zu schaffen. Acht Wochen später starb er und wurde am Weihnachtstag 1840 unter grosser Anteilnahme in Aarau beerdigt. Aus einfachsten Verhältnissen stammend, hatte es dieses liberale Urgestein zu mehr gebracht als jeder andere Aargauer zu jener Zeit. An der Bahre stand auch sein Enkel Hans Herzog, der Oberbefehlshaber der Schweizer Armee im Deutsch-französischen Krieg 1870/71, dem die Herkulesaufgabe gelang, 70'000 Soldaten der französischen Bourbaki-Armee in der Schweiz zu internieren. Wahrhaftig: der Apfel fiel nicht weit von Herzogs Stamm.
Terminhinweis

Am Dienstag, 17. Januar 2023, um 19.30 Uhr, findet in der Alten Trotte in Effingen eine öffentliche Gedenkfeier mit Apéro zum 250. Geburtstag von Johannes Herzog von Effingen statt.


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Redaktion: Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer/Fraktionssekretär FDP.Die Liberalen Aargau

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