Bürgerlicher Schulterschluss für eine zukunftsfähige Schweiz
Liebe Freisinnige
Das Erfolgsmodell Schweiz beruht nicht zuletzt auf der langjährigen, verlässlichen Zusammenarbeit der drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und Mitte. Der bürgerliche Schulterschluss ist in unser aller Interesse, denn dem Ruf von Links nach mehr Umverteilung, mehr Nivellierung und mehr Staat muss entschieden Einhalt geboten werden. Dies zeigt sich wieder einmal exemplarisch an den Vorlagen, die am 25. September zur Abstimmung kommen: zwei Referenden und eine unnötige Initiative – alle initiiert von linksgrüner Seite. Nur die Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ist ein obligatorisches Referendum, da eine Verfassungsänderung.
Nach 25 Jahren scheint das Gelingen einer AHV-Revision nun endlich im Bereich des Möglichen. Die drei bürgerlichen Parteien und die GLP haben sich auf gemeinsame Lösungen einigen können – aus Verantwortung zur staatlichen Altersvorsorge. Die linken Parteien und Verbände torpedieren den Kompromiss mit einem Zahlen-Geschwurbel aus der Trickkiste. Sie bekämpfen die Reform wegen des Frauenrentenalters, einer Änderung, der sie noch bei der AHV-Reform 2017 zugestimmt haben. Ihr Hauptargument, die Frauen müssten einen "inakzeptablen Rentenabbau" hinnehmen, ist darum heuchlerisch und schlicht unwahr. Durch die Umverteilung in der Altersvorsorge zahlen die Frauen nämlich weniger in die AHV ein, erhalten aber im Verhältnis dazu aufgrund ihres höheren durchschnittlichen Lebensalters mehr als die Männer.
Mit ihrem Kampf gegen die Reform der Verrechnungssteuer nehmen die linksgrünen Parteien auch in Kauf, dass die Wirtschaft weiterhin benachteiligt und unser Land im internationalen Wettbewerb geschwächt wird. Ebenso verhindern sie, dass Steuergelder zurück in die Schweiz fliessen. Schliesslich riskieren sie mit der Massentierhaltungsinitiative mutwillig höhere Lebensmittelpreise.
Eine stabile AHV, die Sicherung der Renten und günstige Finanzierungbedingungen für Investitionen sind im Interesse der Wirtschaft und aller Menschen in der Schweiz. Hingegen hat die Schweiz bereits die weltweit strengsten Vorschriften für die Tierhaltung. Deshalb:
JA zu den beiden AHV-Vorlagen
JA zur Anpassung der Verrechnungssteuer
NEIN zur Massentierhaltungsinitiative
Herzlichen Dank, dass Sie mithelfen, unser Land reformfähig zu erhalten!
Der Kanton will Klarheit in den Gebührendschungel bringen und will ein neues Gebührengesetz einführen. Bisher waren die rund 300 Gebührentatbestände in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Dekreten geregelt. Das neue Gesetz soll alles zusammenfassen. Eine Gebührensenkung ist bei den Strassenverkehrsabgaben in Aussicht.
Die umfassende Revision, vom Parlament schon lange gefordert, wurde in ihren Grundsätzen von den vorberatenden Kommissionen gutgeheissen. Einzelne Bereiche gaben Anlass zu Diskussionen.
Parkplatzgebühren als Zankapfel
Wie im richtigen Leben, diskutiert auch der Grosse Rat gerne über Dinge des täglichen Bedarfs. Eine lange Debatte entbrannte darüber, wie die Parkplatzgebühren für Mitarbeitende des Kantons ausgestaltet werden und wie hoch sie angesetzt sein sollten. Diese Fragestellungen standen bei der Gesetzesberatung gar nicht direkt zur Diskussion. Immerhin fanden sie Eingang in einen Auftrag an den Regierungsrat, sich darüber Gedanken zu machen.
Strassenverkehrsgebühren werden gesenkt
Im Rahmen der Aufarbeitung und Beratung wurde bei jeder Gebühr die Höhe der Kosten im Verhältnis zum Ertrag überprüft. Dieser Kostendeckungsgrad liegt im Durchschnitt lediglich bei 43 Prozent, was teilweise politisch gewollt ist. Starke Unterdeckungen bestehen bei den Schulgebühren, der Rechtsprechung oder auch Eintritten in kantonale Denkmäler, wie z.B. das Schloss Hallwyl.
Anders verhält es sich bei den Strassenverkehrsgebühren, welche eine starke Überdeckung aufweisen und im Rahmen der Gesetzesanpassung im Durchschnitt um 25 Prozent gesenkt werden können. Auch aufgrund von Vorstössen aus den FDP-Reihen.
Effizienzsteigerung versus Teuerungsausgleich
In der Anhörung hatte der Regierungsrat noch einen automatischen Teuerungsausgleich auf Gebühren vorgesehen. Der Widerstand war bereits in der Anhörung derart gross, dass es diese Idee nicht mal in die erste Lesung geschafft hatte. Der Grundtenor der bürgerlichen Parteien lautet vielmehr, dass Effizenzsteigerungen eine Gebührensenkung ermöglichen sollen. Der Regierungsrat wird auf die zweite Lesung gebeten, die Einführung einer Bestimmung zur Sicherstellung einer regelmässigen Überprüfung der Gebühren zu prüfen.
FDP-Petition zur Stärkung der Wasserkraft:
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Mitmachen:
Alle Informationen und Unterschriftenbogen zum Download finden Sie HIER.
Gleich vorweg: Der Kanton Aargau hat schon eine prall gefüllte Ausgleichsreserve von über 700 Millionen Franken. Da braucht es nicht nochmals eine neue Reserve. Aber die FDP geht mit dem Regierungsrat einig beim Punkt (Zitat): "Der Regierungsrat erachtet eine Weiterentwicklung der Ausgleichsreserve als prüfenswert und wird hierzu ein Konzept erstellen." (Zitatende). Dieses Vorhaben unterstützt die FDP.
Sehr skeptisch sind wir bezüglich der Einführung einer neuen Reserve oder eben eines neuen Kässeli wie es die Mitte-Fraktion in einem Postulat forderte. Der Verwendungszweck der neuen Reserve würde Tor und Tür öffnen für eine staatliche Industriepolitik. Dies hat die FDP-Fraktion aus liberaler Sicht einstimmig abgelehnt. Das Stimmvolk hat ja auch auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene dieses Anliegen im Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz schon bachab geschickt. Nachhaltig bezüglich Kantonsfinanzen und kantonales Ranking sollte aber eine Steuerstrategie entwickelt werden und nicht einfach kurzfristige Rabatte verteilt werden, je nach Gutdünken.
Der Regierungsrat sollte jedoch unsere Motion bezüglich Finanzierung von grossen Investitionen aus dem Jahr 2017 endlich umsetzen. Dies hat er schon im Rahmen der DAF-Beratung verpasst und stattdessen eine Übergangslösung für Immobiliengrossvorhaben präsentiert. Auch im Rahmen der laufenden GAF-Revision ist dafür keine Lösung in Sicht. Das Finanzierungsmodell für grosse Immobilienvorhaben wurde notabene vom Grossen Rat vorerst bis Ende 2023 befristet. Die Uhr tickt!
Es braucht keine neue Reserve, aber Handeln durch den Regierungsrat.
Der Grosse Rat ist mit grosser Mehrheit unserer Argumentation gefolgt und hat das Postulat versenkt.
Nächster Anlass FDP Aargau: Parteitag 22/4
Donnerstag, 22. September 2022, 19:00 Uhr
Festsaal Kloster Muri
Themen u.a.
Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) des Kantons Aargau mit Landstatthalter und Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati (SVP)
Rückblick auf die ersten Monate als Generalsekretär und Ausblick auf die nationalen Wahlen 2023 mit Dr. Jon Fanzun, Generalsekretär FDP Schweiz
AKB-Bankratssitze sollen künftig öffentlich ausgeschrieben werden
Im November 2021 wurde publik, dass das Präsidium des Bankrats der AKB ohne öffentliche Ausschreibung neu besetzt werden soll. Das hat die FDP und SVP alarmiert, schliesst man doch durch ohne ordentliche Evaluation möglicherweise fähige Personen aus. Als Reaktion auf eine Motion der FDP- und der SVP-Fraktion will der Regierungsrat das Kantonalbankgesetz anpassen und die Ausschreibung offener Bankratsmandate in Zukunft vornehmen.
Nach geltendem Gesetz besteht keine Verpflichtung, die zu besetzenden Sitze des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank (AKB) öffentlich auszuschreiben. Dies wurde offensichtlich als der Regierungsrat erst nach Intervention der FDP- und SVP-Fraktionen die Besetzung des Bankratspräsidiums öffentlich ausschreiben lässt.
Die Wahl in den Bankrat der AKB wird vom Grossen Rat auf Antrag des Regierungsrates vorgenommen. Daher ist es für das Parlament wichtig, dass die Wahlvorschläge des Regierungsrats für diese wichtigen Positionen nach einer breit abgestützten Evaluation gemacht werden.
Anpassung erst mit der Revision des AKB-Gesetzes
Nach der eingereichten Motion schwenkte der Regierungsrat bereits im laufenden Evaluationsverfahren für das Präsidium des Bankrats ein und nahm eine Ausschreibung vor. Er hat damit bereits den Willen gezeigt, das Ansinnen der Motionäre aufzunehmen. Er will nun bei der nächsten Revision des AKB-Gesetzes eine Anpassung vornehmen, so dass die Ausschreibung zum Standard wird.
Die FDP-Fraktion nimmt das Einlenken des Regierungsrats erfreut zur Kenntnis. Leider legt sich der Regierungsrat nicht auf einen Zeitpunkt für die Überarbeitung des AKB-G fest. Ohne gesetzliche Grundlage sind wir in den nächsten Jahren weiterhin auf die Freiwilligkeit angewiesen.
Postulat der SP für einseitige Unterstützung von Quereinsteigern abgelehnt
Der Lehrpersonenmangel ist allgegenwärtig – entsprechend vielfältig sind die Ideen der Parteien für eine Verbesserung der Situation. Mit einem Postulat hat die SP-Fraktion den Regierungsrat aufgefordert Massnahmen vorzuschlagen, um Quereinsteigende in ihrer Ausbildung zur Lehrperson während dem ersten Ausbildungsjahr finanziell zu unterstützen. Die FDP hat – wie auch eine deutliche Mehrheit (82:50) des Rates – dieser von der SP angestrebten Bevorzugung eines einzelnen Lehrganges nicht zugestimmt.
Wir sind hoch erfreut, dass die neue Studienvariante für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auf hohes Interesse stösst und so künftig wertvolle Lehrpersonen engagiert werden können. Gemäss Antwort des Regierungsrates bestehen für diese Studienvariante an der FHNW bereits Wartelisten, was für die Attraktivität dieses wertvollen Moduls spricht. Wenn das Potenzial ausgenutzt werden soll, wäre die Erhöhung der Studienplätze ein wirkungsvolleres Mittel als die finanzielle Unterstützung der Studierenden.
Die FDP unterstützt Bestrebungen und Massnahmen zur Entspannung des Fachkräftemangels in allen Berufsgruppen. Bei den Lehrpersonen würde die freiwillige Erhöhung der Pensen einen wirkungsvollen Beitrag leisten (ein entsprechendes Postulat wurde von der FDP-Fraktion bereits eingereicht) – dies hat auch der Regierungsrat in seiner Antwort bestätigt.
Abstimmungen vom 25. September 2022
Parolen FDP.Die Liberalen Aargau
Eidgenössische Vorlagen: 1) Massentierhaltungsinitiative: NEIN
2) Zusatzfinanzierung AHV: JA
3) Änderung Bundesgesetz AHV: JA
4) Reform Verrechnungssteuer: JA
Kantonale Vorlage: 5) Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder: JA
Massnahmen gegen die schädlichen Auswirken des Bevölkerungswachstums Die Aargauer Bevölkerung ist innert 30 Jahren um 41.7 Prozent angewachsen. Eine derartige Bevölkerungsexplosion zieht seine Probleme mit sich. Bauland und Wohnungen mutieren zum knappen Gut und unsere Sozialwerke müssen verstärkt vor Missbrauch geschützt werden. Zudem droht ein Verkehrskollaps und auch die Kapazitäten der Schulen geraten an die Grenzen. Der Regierungsrat wird in meinem Vorstoss aufgefordert, mögliche Massnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen des Bevölkerungswachstums aufzuzeigen.
Ratsgeflüster
Neben- und Mitgeräusche der letzten Grossratssitzung
Bei der Debatte über die Revision des Aargauer Gebührenrechts verlangte SVP-Grossrat Andy Steinacher im Namen seiner Fraktion die Einführung eines Benchmarks, um die hiesigen Gebühren mit denen in anderen Kantonen vergleichen zu können. Hier müsse mehr Transparenz in die Sache kommen, so Steinacher und forderte Finanzdirektor Markus Dieth auf, die anderen Kantone "an die Brust zu nehmen". Gelächter im Ratssaal und Heiterkeit auf der Regierungsbank. Was Landammann Alex Hürzeler und Landstatthalter Jean-Pierre Gallati mit breitem Grinsen ihrem Regierungskollegen Dieth zuwarfen, ist nicht überliefert. Vielleicht besser so.
Die Mitglieder der EVP-Fraktion und die beiden EDU-Grossräte überreichten vor Sitzungsbeginn jedem Ratsmitglied einen Fünfliber. Mit einem Handzettel und einer Fraktionserklärung von EVP-Co-Parteipräsident Roland Frauchiger wiesen die Evangelischen die Regierungs- und Parlamentsmitglieder auf den anstehenden eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag und auf die Bedeutung des christlichen Glaubens für die Schweiz hin. Die Bundesverfassung beginnt mit der Präambel "Im Namen Gottes des Allmächtigen" und auf der traditionsreichen 5-Franken-Münze ist auf den Rand "DOMINUS PROVIDEBIT" geprägt, Latein für "Der Herr wird vorsorgen". Die Schenkenden liessen den Beschenkten offen, was sie mit dem Geldstück anfangen. Für eine Vorsorge im Sinn der christlichen Solidarität würde sich der kirchliche Opferstock anbieten. Für die Vorsorge im Sinn einer Bekämpfung der Nachmittagsmüdigkeit an langen Sitzungstagen nutzte wohl das eine oder andere Ratsmitglied den Zustupf eher für eine Investition in ein koffeinhaltiges Getränk. So oder so gebührt der EVP-Fraktion und den EDU-Grossräten ein herzliches "Vergelt's Gott!".
Gleich zwei Mittagsprogramme für die Grossratsmitglieder standen am Dienstag zur Auswahl: Der Verein KAIB ("Kein Atommüll im Bözberg") mit Präsident und alt SP-Grossrat Max Chopard informierte unter Beizug von Energiedirektor Stephan Attiger über den Nagra-Standortentscheid für ein Tiefenlager in "Nördlich Lägern" und der Gesundheitsverband Vaka unter Präsidentin Edith Saner (Grossrätin Mitte) widmete sich der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl). Dass einzelne Ratsmitglieder an keiner der beiden Informationsveranstaltungen teilnahmen sorgte innerhalb der FDP-Fraktion für einige Zündeleien. So musste sich etwa Adrian Schoop, der bereits einen privaten Termin vereinbart hatte, einige kameradschaftliche Spitzen und Spekulationen anhören. Er nahm es mit Humor und machte von seinem Recht der freien Gestaltung der Mittagspause Gebrauch, ganz im freisinnigen Sinn.
Ebenfalls mit Humor nahm Regierungsrat Markus Dieth den auf ihn bezogenen Ausspruch von FDP-Grossrat Bernhard Scholl "Der sitzt so blöd hinter mir". Zweifellos hatte der ehemalige Grossratspräsident Scholl – bekannt für eine scharfe, aber stets anständige rhetorische Klinge – das Adjektiv "blöd" nicht auf den Finanzdirektor bezogen, sondern auf dessen Platz auf der Regierungsbank, der direkt hinter dem Rednerpult ist und einen Augenkontakt zwischen dem sprechenden Grossratsmitglied und ihm verunmöglicht.